Höhere Hürden für Spaßkandidaten bei Wahlen
Städtetag will Wahl von Rathauschefs reformieren – Freiburgs OB muss weiter warten: Ergebnis vom Frühjahr angefochten
StuttgarT/FREIBURG Die Universitätsstadt Freiburg hat zwar schon im Mai 2018 einen neuen Oberbürgermeister gewählt, doch der damals gekürte Senkrechtstarter Martin Horn ist noch immer nicht in Amt und Würden.
Als Amtsverweser – ohne Stimmrecht im Gemeinderat – wartet er darauf, dass die Gerichte endlich abschließend über die Klage einer Mitbewerberin entscheiden, die den gesamten Urnengang am liebsten wiederholen würde. Baden-Württembergs Städtetag sieht dadurch den demokratischen Mehrheitswillen torpediert: „Trotz offensichtlicher Aussichtslosigkeit und Unbegründetheit der Klagen werden vermehrt Wahlen angefochten“, sagt Dezernent Norbert Brugger.
Der Verband schlägt deshalb eine Änderung des Kommunalwahlrechts vor, so dass neu gewählte Bürger- und Oberbürgermeister ihr Amt schon dann antreten können, wenn die Wahlprüfungsbehörde die Wahl als gültig bewertet hat. Brugger: „Dann verliert die Anfechtung der Wahl durch aussichtslos unterlegene Mitbewerber an Attraktivität, weil sie den Amtsantritt nicht mehr verhindert.“ Diese Regelung werde bereits für neu gewählte Gemeinderäte angewandt, neu gewählte Bürger- und Oberbürgermeister müssten jedoch auf die rechtskräftige gerichtliche Entscheidung warten.
Um sogenannte Spaßkandidaten auch in kleineren Gemeinden abzuschrecken, hält der Städtetag noch eine weitere Maßnahme für notwendig: Kandidaten sollen auch in Kommunen unter 20 000 Einwohner eine gewisse Zahl von Unterstützungsunterschriften vorweisen, um zugelassen zu werden. Bei größeren Städten habe sich diese Hürde als probates Mittel zur Eindämmung von Spaßkandidaten bewährt, sagt Brugger. Bewerber in Gemeinden bis zu 50 000 Einwohner müssen zum Beispiel mindestens 50 Unterschriften vorweisen.