Holzstreit zwischen Land und Sägewerke: Gericht äußert sich

dpa/lsw Stuttgart. Mussten Sägeunternehmen im Südwesten jahrzehntelang zu viel Geld für Holz zahlen? In einem komplexen Rechtsfall geht es um einen möglichen Schadenersatz in Millionenhöhe.

Das Wort „Landgericht“ steht an einem Eingang des Landgerichts Stuttgart. Foto: Marijan Murat/dpa

Das Wort „Landgericht“ steht an einem Eingang des Landgerichts Stuttgart. Foto: Marijan Murat/dpa

Im Rechtsstreit um die frühere Holzvermarktung des Landes Baden-Württemberg könnte heute eine Entscheidung am Landgericht Stuttgart fallen. Sägeunternehmen werfen dem Land vor, dass sie von 1978 bis September 2016 zu viel Geld für Rundholz bezahlen mussten. Dadurch sei ein Schaden in Millionenhöhe entstanden.

Für die 36 in einer sogenannten Ausgleichsgesellschaft zusammengeschlossenen Unternehmen wird Schadenersatz in Höhe von rund 416 Millionen Euro plus Zinsen gefordert, wie ein Anwalt der Klägerseite auf Anfrage sagte. Nach ergänzenden Angaben handelt es sich bei Gericht um einen Verkündigungstermin - offen sei hingegen, ob tatsächlich ein Urteil falle.

Das Land und seine Forstverwaltung hatten Holz aus dem Staatswald sowie aus kommunalen und privaten Wäldern früher zentral vermarktet - was zu einer Monopolstellung führte. Das Bundeskartellamt hatte das 2015 als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht eingestuft und die Verkaufspraxis untersagt.

Der Rechtsstreit um das sogenannte Rundholzkartell zieht sich schon länger hin. 2017 bestätigte das Oberlandesgericht Düsseldorf die Verfügung des Kartellamts nach einer Beschwerde des Landes. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil dazu aber 2018 wegen eines Verfahrensfehlers auf - entschied aber nicht, ob ein Verstoß gegen das Kartellrecht vorliegt.

Mittlerweile hat das Land die umstrittene Forstverwaltung reformiert. „Die Einstellung des Systems der gebündelten Vermarktung ist ein Beleg für die Kartellrechtswidrigkeit dieses Systems“, sagte der Anwalt der Klägerseite, Rüdiger Lahme. Das Forstministerium äußerte sich nicht im Detail zu dem Verfahren. Im Sommer hatte Ressortchef Peter Hauk (CDU) der „Schwäbischen Zeitung“ gesagt, dass er nicht mit einer Niederlage vor Gericht rechne. Er sei bereit, in dieser Frage vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

© dpa-infocom, dpa:220119-99-772822/2

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Erstellt:
20. Januar 2022, 01:34 Uhr

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