Humanitär
Der Familiennachzug für Schutzbedürftige kommt in Gang
Die Zahl der Visa für den Familiennachzug von Bürgerkriegsflüchtlingen hat das gesetzlich vereinbarte Kontingent von rund 1000 pro Monat erreicht. Dass selbst das von Horst Seehofer geführte Bundesinnenministerium dies für eine durchaus gute Nachricht hält, sollte alle diejenigen beruhigen, die besorgt die Stirn runzeln.
Tatsächlich ist die Nachricht vor allem ein Indiz dafür, dass ein längt verabredeter, aber schleppend in Gang gekommener Verwaltungsprozess endlich reibungsloser funktioniert. Von August bis Dezember vergangenen Jahres waren nur jeweils knapp über 500 Visa für den Familiennachzug subsidiär Schutzberechtigter ausgestellt worden – was nicht an mangelnder Nachfrage, sondern an einem komplizierten Verfahren gelegen hatte, das sich nun allmählich einspielt.
Dass sich nun tatsächlich das vollzieht, was längst vereinbart war, ist sicher kein Anlass, eine Grundsatzdebatte vom Zaun zu brechen, wie es – keineswegs verwunderlich – die AfD wieder versucht. Dass Menschen, die von Bürgerkriegen geflohen sind und bei uns Schutz gefunden haben, nächste Familienangehörige nachholen dürfen, ist ein humanitärer Akt, über dessen Sinn und Berechtigung man hoffentlich nicht neu debattieren muss.
Es geht um Menschen, die seit Langem von Ehepartner und/oder Kindern getrennt waren. Vorrangig behandelt werden Fälle, in denen ernsthafte Erkrankungen vorliegen oder Gefahren für Leib und Leben bestehen. Für die selbst ernannten Beschützer des christlichen Abendlandes sollten das hinreichend gute Gründe für die Aufnahme sein. Eher wäre da eine Debatte darüber angebracht, dass die 1000-Visa-Grenze eine willkürlich gegriffene Zahl ist.
norbert.wallet@stzn.de