Infizierte müssen Kontakte selbst informieren

dpa/lsw Stuttgart. Angesichts der sprunghaft steigenden Zahl von Corona-Fällen in Baden-Württemberg rufen Gesundheitsämter die meisten infizierten Menschen und deren Kontaktpersonen künftig nicht mehr direkt an. Das müsse ein Erkrankter selbst übernehmen, kündigte das Gesundheitsministerium am Freitag an. Das sogenannte „individuelle Fallmanagement“ werde im ganzen Südwesten eingestellt, um die Ämter zu entlasten. Vielen Behörden seit es nicht mehr möglich gewesen, zeitnah Kontakte von Betroffenen - zum Beispiel aus dem Restaurant, dem Kino oder von Geburtstagsfeiern - zu informieren. Mehrere Medien hatten zuvor bereits über den Strategiewechsel berichtet.

Ein Mann macht einen Corona-Schnelltest. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Illustration

Ein Mann macht einen Corona-Schnelltest. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Illustration

Gesundheitsämter sollen sich daher stärker auf den Schutz von Risikogruppen zum Beispiel in Alten- und Pflegeheimen, in Krankenhäusern, Kitas und Schulen sowie auf das Management von größeren Ausbrüchen konzentrieren, teilte das Ministerium weiter mit. „Oberstes Ziel ist es, Ausbruchsgeschehen einzudämmen und den Schutz vulnerabler Personengruppen sicherzustellen“, sagte der Amtschef des Sozialministeriums, Uwe Lahl. Er betonte allerdings, die Quarantäne sei für Ungeimpfte nach wie vor vorgeschrieben. Da positive Fälle an die Gesundheitsämter vermeldet würden, wüssten die Behörden Bescheid.

Den Strategiewechsel hatte das Ministerium bereits im Sommer angekündigt und nun in einer Konferenz mit den örtlichen Gesundheitsämtern abgestimmt.

„Die Nachverfolgung bindet sehr viel Zeit und Personal und verliert, je später sie erfolgt, zunehmend ihre Wirksamkeit im Kampf gegen die Pandemie“, sagte Brigitte Joggerst, die Chefin des Gesundheitsamtes beim Landratsamt Enzkreis. Sie appellierte „dringend an die Eigenverantwortlichkeit der Betroffenen“, sich nach einem positiven Test auch zurückzuziehen. Wer geimpft oder genesen ist, muss in aller Regel - auch wenn er oder sie Kontaktperson ist - nicht in Quarantäne.

© dpa-infocom, dpa:211105-99-878415/2

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Erstellt:
5. November 2021, 11:33 Uhr

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