Initiative Motorradlärm ergänzt Positionspapier

Unnötiges Hin-und-her-Fahren soll auch außerhalb geschlossener Ortschaften geahndet werden. Der Vorschlag kommt aus dem Oberen Murrtal.

Die Bürgermeister aus dem Oberen Murrtal setzen sich schon seit Längerem gegen Motorradlärm ein. Archivfoto: B. Beytekin

© Benjamin Beytekin

Die Bürgermeister aus dem Oberen Murrtal setzen sich schon seit Längerem gegen Motorradlärm ein. Archivfoto: B. Beytekin

Großerlach. Die inzwischen landesweit mit zahlreichen Kommunen vernetzte Initiative Motorradlärm hat bei ihrem jüngsten Treffen nicht nur einzelne Punkte des Positionspapiers nochmals priorisiert, sondern dieses nunmehr um eine weitere Forderung ergänzt, welche in der Vergangenheit wiederholt auch aus dem Oberen Murrtal vorgeschlagen wurde. So ist aktuell laut Paragraf 30 Absatz 1 Satz 3 der Straßenverkehrsordnung das unnötige Hin-und-her-Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften verboten. Zwar bedeutet dies nicht, dass selbiges Verhalten außerhalb geschlossener Ortschaften erlaubt wäre, geht aus einer Pressemitteilung hervor. Genau so werde es aber gerne vom betroffenen Personenkreis ausgelegt und eine Ahndung ist in diesem Fall, wenn überhaupt, nur indirekt über allgemeinere Vorschriften möglich.

Bereits bei der Erstellung des Positionspapiers 2019 regte Bürgermeister Christoph Jäger aus Großerlach darum an, dass zur Klarstellung die einschränkende Formulierung „innerhalb geschlossener Ortschaften“ gestrichen werden sollte. Diesen Vorschlag legte er mit Unterstützung seiner Nachbarkollegen Dieter Zahn, Sulzbach an der Murr, und Uwe Bossert, Spiegelberg, im Frühjahr 2021 erneut dar, und im jüngsten Arbeitstreffen der Initiative Motorradlärm wurde dieser Punkt nun als Forderung an den Gesetzgeber mit aufgenommen.

Fahrverbote seien nur als letztes aller Mittel in der Diskussion, wenn sonst nichts mehr hilft.

Dabei wird klargestellt, dass sich diese Vorschrift nicht gegen das Motorradfahren an sich, sei es durch Berufspendler oder Ausflügler, richtet. Sie soll dazu beitragen, das unsinnige Hin-und-her-Fahren auf beliebten Streckenabschnitten zur „Verbesserung der Rundenzeit“ zu unterbinden. Dies gelte auch für die weitergehenden Forderungen der Initiative, so die Bürgermeisterkollegen. Es sei gerade nicht ihr Ziel, wie es oft unterstellt würde, Fahrverbote zu verhängen. Diese seien nur als letztes aller Mittel in der Diskussion, wenn sonst nichts mehr hilft. Im Grunde wolle man diese durch andere Maßnahmen sogar ausdrücklich vermeiden. „Fahrverbote führen nur zur Verdrängung des Problems und wahrscheinlich sogar Konzentration auf anderen Strecken. Das wäre eine St.-Florians-Strategie, die wir nicht gutheißen. Außerdem würde man damit die überwiegende Mehrzahl der übrigens herzlich willkommenen Motorradgemeinschaft treffen, die sich regelkonform verhält und ihr Bike für Ausflugsfahrten oder den Weg zur Arbeit nutzt. Wir möchten und dürfen diese nicht in Sippenhaft mit der Gruppe der rücksichtslosen Raser und Raserinnen nehmen, um welche es hier geht und welche durch ihr Verhalten abgesehen von der unzumutbaren Lärmbelästigung für Mensch und Umwelt nicht nur sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer, sondern aufgrund der fehlenden Knautschzone gerade auch die anderen Motorradfahrer in besonderem Maße gefährden. Schreckliche Gegenverkehrskollisionen unter Bikern sprechen hier Bände. Insoweit müsste sich eigentlich die Zweiradcommunity nicht nur zur Vermeidung von Fahrverboten, sondern aus Gründen der eigenen Sicherheit mit unserer Initiative solidarisieren,“ so die drei Bürgermeister in ihrer Erklärung. pm

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Erstellt:
1. September 2021, 06:00 Uhr

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