Jedes Haus in Burgstetten soll einen Breitbandanschluss bekommen

Verhandlungsbedarf besteht insbesondere noch bei der Erschließung sogenannter weißer Flecken.

Bei der Gemeinderatssitzung wurde noch nicht entschieden, welcher Anbieter den Breitbandausbau in Burgstetten übernehmen soll. Symbolbild: Fotocitizen/Pixabay

Bei der Gemeinderatssitzung wurde noch nicht entschieden, welcher Anbieter den Breitbandausbau in Burgstetten übernehmen soll. Symbolbild: Fotocitizen/Pixabay

Von Simone Schneider-Seebeck

Burgstetten. Im Verlauf der letzten Jahre ist der Bandbreitenbedarf stetig gewachsen, VDSL oder Kabelanschlüsse werden den heutigen Anforderungen oft nicht mehr gerecht. So mancher, der während der Coronalockdowns immer wieder aus der Videokonferenz herausgeflogen ist, kann ein Lied davon singen.

Wenn auch die Breitbandversorgung durchaus Fahrt aufgenommen hat und auch die ländlichen Räume deutschlandweit davon profitieren, sind noch längst nicht alle Gegenden zufriedenstellend angeschlossen. Waren 2020 in hochverdichteten ländlichen Gebieten nur 28 Prozent der privaten Haushalte mit einer Breitbandverfügbarkeit von mindestens 1000 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) versorgt, hat sich dieser Anteil im vergangenen Jahr nahezu verdoppelt. Jedoch gilt weiterhin, dass geringer besiedelte Gebiete auch weniger Zugang zu schnellem und vor allem zuverlässigem Internet haben.

Drei Anbieter haben sich in der Sitzung vorgestellt

In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats in Burgstetten war daher der Tagesordnungspunkt „Breitbandausbau und Breitbandversorgung im Gemeindegebiet“ das beherrschende Thema. Dabei ging es zunächst nur um die Vorstellung der drei Anbieter, noch nicht um die Vergabe. Ein wichtiger Punkt war insbesondere, welche Bereiche der Gemeinde eigenwirtschaftlich durch das jeweilige Unternehmen für einen Ausbau eingeplant sind und wie ein Konzept für die restlichen Bereiche aussehen könnte. Während die Telekom für die kommenden zwei bis drei Jahre vorerst keine eigenen Pläne für den Ausbau in Burgstetten hat, stellten nun Vertreter der Wisotel GmbH und der GVG Glasfaser ihre Pläne vor, in Abwesenheit des Vertreters der Deutschen Glasfaser übernahm Michael Murer, Technischer Leiter des Zweckverbands Breitbandausbau Rems-Murr-Kreis, die Präsentation.

Im Wesentlichen zeigte sich bei keinem der Anbieter ein großer Unterschied. Der Ausbau kostet die Kommune nichts, sofern er eigenwirtschaftlich ausgeführt wird. Auch die Hausanschlüsse sollen kostenlos sein, sofern ein Internetvertrag pro Haus abgeschlossen wird. Nach zwei Jahren soll es dann die Möglichkeit geben, den Anbieter wieder zu wechseln, wenn ein sogenannter Open Access eingerichtet wird, also die Anschlüsse im Netz auch anderen Anbietern zugänglich gemacht werden.

Grundstücke müssen in der Regelnicht aufgegraben werden

Voraussetzung des Anbieterwechsels ist, dass der gewünschte Anbieter auf das Netz auch zugreift. Im Zuge der Bauarbeiten sollen bis zu den einzelnen Grundstücksgrenzen Abzweigungen angelegt werden, sodass im Falle eines nachträglichen Anschlusses keine Baumaßnahmen auf öffentlichem Grund mehr erforderlich sind. Auch die Grundstücke selbst brauchen im Regelfall nicht aufgegraben zu werden.

Sofern möglich, sollten bereits vorhandene Infrastrukturen, beispielsweise Leerrohre oder vorhandene Glasfaserkabel, genutzt werden. Um den Ausbau ausführen zu können, sind Quoten von 20 bis 40 Prozent notwendig, wobei die Anbieter sich zuversichtlich zeigten, diese in kurzer Zeit erreichen oder sogar übertreffen zu können. Mit dem Ausbau sollte dann schnellstmöglich begonnen werden.

Über Haushalte, die weiter entfernt liegen, müsse einzeln entschieden werden

Wie Ralf Straßberger (Wisotel) betonte, ist sein Unternehmen bereits im näheren Umkreis Burgstettens tätig, etwa in Teilen Aspachs. Im Zuge der Breitbandförderung werde in Kürze Heidenhof (Leutenbach) erschlossen, was eine unkomplizierte Verlängerung zum Kirschenhardthof ermögliche.

Als Vertreter der GVG Glasfaser wies Alexander Kneesch darauf hin, dass GVG bereits in Rielingshausen aktiv sei und auch beim direkten Nachbarn Kirchberg an der Murr sein Konzept vorgestellt habe. Sollte sich die Nachbargemeinde für diesen Anbieter entscheiden, könnten über den Ausbau von Kirchberg Richtung Burgstall auch die etwas entlegeneren Häuser auf den Rüdern mit erschlossen werden.

Was Haushalte betrifft, die etwas weiter entfernt liegen, blieb man auf allen Seiten eher vage. Zwar wurde betont, dass jedes Haus angeschlossen werden solle, doch müsse darüber individuell entschieden werden. Verwiesen wurde dabei auf das Weiße- beziehungsweise Graue-Flecken-Förderprogramm des Bundes, wobei in diesem Fall von der Kommune eine Eigenleistung erbracht werden muss (siehe Infokasten). Damit zeigte sich Bürgermeisterin Irmtraud Wiedersatz nicht zufrieden: „Hierzu muss auf jeden Fall nachverhandelt werden.“

Bund bietet Förderprogramm an

Graue Flecken Digitalpolitisches Kernziel der Bundesregierung ist es, ein modernes Highspeednetz für alle Haushalte, Unternehmen, Schulen und Krankenhäuser in Deutschland zu schaffen. In Gebieten, in denen kein privatwirtschaftlicher Ausbau stattfindet, unterstützt die Bundesregierung mit dem Graue-Flecken-Förderprogramm. Als „graue Flecken“ werden Gebiete bezeichnet, in denen im Download weniger als 100 Mbit/s zuverlässig zur Verfügung stehen.

Zwölf Milliarden Insgesamt stellt der Bund einen Betrag in Höhe von rund zwölf Milliarden Euro für die Förderung von Glasfaseranbindungen zur Verfügung. Damit werden 50 bis 70 Prozent der Kosten des Gigabitausbaus als Wirtschaftlichkeitslücken- oder Betreibermodell sowie bis zu 100 Prozent der Ausgaben für externe Beratungs- und Planungsleistungen finanziert. Die Bundesländer beteiligen sich ebenfalls an den Kosten des Gigabitausbaus.

Höchstgrenze Die maximale Fördersumme pro Projekt wurde mit dem neuen Bundesförderprogramm Breitband von 30 Millionen Euro auf 150 Millionen Euro (Bundesanteil) erhöht. Für Beratungsleistungen, die vor dem eigentlichen Ausbauprojekt stattfinden, können Landkreise Fördermittel von 200000 Euro in Anspruch nehmen. Für Städte und Gemeinden bleibt es bei der bisherigen Höchstgrenze von 50000 Euro. Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr

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Erstellt:
22. Oktober 2022, 06:00 Uhr

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