Kein eigenständiges Kommunalamt mehr

Behörde wird mit der Stabsstelle Rechnungsprüfung im Landratsamt zusammengelegt – Bedenken auf kommunaler Seite

Landratsamt Waiblingen.

© Gerhard Neusser

Landratsamt Waiblingen.

Von Armin Fechter

WAIBLINGEN. Der interne Organisationsaufbau der einzelnen Ämter und Stellen im Landratsamt ist eigentlich eine Sache, die in die Organisationshoheit des Landrats fällt. Richard Sigel hätte also leicht die von ihm vorgeschlagene Zusammenlegung des Kommunalamts mit der Stabsstelle Rechnungsprüfungsamt und zentrales Controlling aus eigener Machtvollkommenheit verfügen können. Hat er aber nicht. Prompt erntete er im Kreistag Widerspruch. Au kommunaler Seite geht die Sorge um, dass der Stellenwert der Gemeinden leiden könnte.

Äußerer Anlass für Sigel, die beiden im Vergleich zum Jugend- oder Sozialamt relativ kleinen Ämter zu vereinen, war der Wunsch der langjährigen Kommunalamtsleiterin Karin Lazarz, Anfang September in den Ruhestand zu gehen. Also ging es darum, ihre Nachfolge beizeiten zu regeln. Schließlich sollen, wie Sigel im Kreistag sagte, an so einer wichtigen Stelle möglichst keine Vakanzen entstehen, sondern an dieser Schnittstelle Kontinuität sichergestellt werden. Das Kommunalamt ist immerhin für die Kommunalaufsicht zuständig, insbesondere auch für Wahlen.

Sigel: Fusion kann ein Gewinn für die Städte und Gemeinden sein

Gleichzeitig führte Sigel das Argument ins Feld, in Anbetracht der geringen Größe beider Ämter würde die Zusammenlegung die Attraktivität erhöhen und eine verbesserte Perspektive für die Mitarbeiter bieten. Im Auge hatte er insbesondere den derzeitigen Leiter der Stabsstelle Rechnungsprüfungsamt und zentrales Controlling, Holger Mayer. Mit ihm verfüge das Landratsamt über einen ausgewiesenen Fachmann mit langjähriger Erfahrung, die gerade auch für die Städte und Gemeindenim Zuge der Arbeit des Kommunalamts gewinnbringend sein könne. Aber auch wenn die interne Organisation grundsätzlich Sache des Landrats sei und andere Landratsämter die Kombination schon praktizieren, wollte Sigel wegen der exponierten Stelle die Kreistagsmitglieder unmittelbar einbinden.

„An und für sich eine gute Sache“, urteilte Albrecht Ulrich (Freie Wähler). Und im Sinne einer höheren Effizienz ebenfalls sicher von Vorteil. Dennoch hätten sich, so fuhr er fort, in seiner Fraktion Bedenken ergeben. Die Vorbehalte stünden, so beugte er vor, keineswegs im Zusammenhang mit Personen. Vielmehr gehe es darum, dass ein eigenständiges Kommunalamt, wie klein es auch sei, eine wichtige Stelle für die Kommunen sei. Viele drängende Fragen ließen sich dort beantworten – die Bürgermeisterämter bedürften einer solchen Anlaufstelle. Verliert das Kommunalamt seinen eigenständigen Status, dann, so die Befürchtung, könnte der Stellenwert der Gemeinden darunter leiden. Ulrich bat deshalb, die Fusion zu überdenken, noch einmal darüber zu sprechen und auch eine bessere interne Vorberatung möglich zu machen.

Sigel räumte ein, die Diskussion komme in Anbetracht der aktuellen Umstände gerade etwas zu kurz. Es gehe aber jetzt insbesondere darum, im Zuge der Nachfolgeregelung den Wissenstransfer zu sichern. Das sei nicht zuletzt deswegen notwendig, weil das Kommunalamt für sich allein beispielsweise bei Wahlen an seine Belastungsgrenzen komme.

Reinhold Sczuka (CDU) sprang dem Landrat zur Seite. Die Angelegenheit sei zwar wirklich nicht im kommunalen Kreis abgestimmt. Aber Sigels Argumente sprächen für sich. Sein Vorschlag habe Charme und helfe, das Amt zu stärken. Bei zwei Gegenstimmen wurde die Zusammenlegung dann vom Kreistag angenommen. Vorgesehen ist, dass das Kommunalrecht zum 1. Januar innerhalb der Stabsstelle als eigener Fachbereich neben der Rechnungsprüfung etabliert wird. Ergänzend ist das zentrale Controlling der Stabsstellenleitung direkt zugeordnet.

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Erstellt:
30. April 2020, 06:00 Uhr

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