Verfahren um Polizistenmord in Mannheim

Kein kurzer Prozess

Viele haben das Video gesehen, wie in Mannheim der Polizist Rouven Laur ermordet wurde. Sie wollen deshalb kurzen Prozess mit dem mutmaßlichen Mörder machen. Diesen wird es aber nicht geben – die Richter setzen 52 Prozesstage an.

Trauerfeier für den am 31. Mai 2024 in Mannheim ermordeten Polizisten Rouven Laur auf dem Stuttgarter Rathausplatz: Angeklagter will zur Tat aussagen.

© Lichtgut/Julian Rettig

Trauerfeier für den am 31. Mai 2024 in Mannheim ermordeten Polizisten Rouven Laur auf dem Stuttgarter Rathausplatz: Angeklagter will zur Tat aussagen.

Von Franz Feyder

Für viele ist die Sache klar: Sie haben gesehen, wie Sulaiman A. im vergangenen Mai mit einem Messer auf dem Mannheimer Marktplatz auf Menschen einstach. Wie Polizist Rouven Laur helfen wollte und im Einsatz selbst Opfer einer Attacke wurde. Sich links an den Hals fasste, niedersank und drei Tage später im Krankenhaus verstarb. Das Urteil etlicher Besucher im Saal 1 der Außenstelle Stammheim des Stuttgarter Oberlandesgerichts ist eindeutig: schuldig. Sie schütteln mit dem Kopf, dass die vier Richter und die Richterin des 5. Strafsenats 52 Tage angesetzt haben, um zu einem Urteil zu kommen. Kurzer Prozess – wo doch alles klar ist. Wirklich, alles klar?

Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass Sulaiman A. den Kontakt zur Terrororganisation „Islamischer Staat“ suchte. Dass er sich seit Monaten radikalisierte, fest entschlossen war, Menschen zu töten. Dass er die Tat penibel plante, wie er Spuren vernichtete und tarnte. „Die Bundesanwaltschaft hatte die Ermittlungen zum Messerangriff am 31. Mai 2024 wegen der besonderen Bedeutung des Falles übernommen“, sagt eine Sprecherin von Generalbundesanwalt Jens Rommel.

Angriff auf den Verfassungsgrundsatz der Meinungsfreiheit

Ausschlaggebend für die Übernahme seien seinerzeit Anhaltspunkte dafür gewesen, dass die Tat religiös motiviert und auch als Angriff auf den Verfassungsgrundsatz der Meinungsfreiheit zu verstehen war. „Damit war sie geeignet, die innere Sicherheit Deutschlands zu beeinträchtigen. Die weiteren Ermittlungen haben den Verdacht erhärtet, dass der Beschuldigte aus einer islamistischen Gesinnung heraus gehandelt haben könnte.“ Das heißt: Die Ermittlungen im Fall Mannheim könnten einen Blick in die Seele eines Terroristen gewähren – und damit dem Staat ermöglichen, künftige Anschläge zu verhindern. Und vor allem: Unsere Verfassung verlange, sagt Andreas Singer, Präsident des OLG Stuttgart, Straftaten mit Blick fürs Detail aufzuklären: „Das Gebot der richterlichen Sachaufklärung verpflichtet das Gericht grundsätzlich, sämtliche für eine Entscheidung relevanten Umstände zu erforschen und dafür alle Erkenntnisquellen auszuschöpfen“.

Deshalb müsse das Gericht nicht nur das Tatgeschehen aufklären, sondern sich auch mit den Hintergründen einer Tat, einer etwaigen Motivation von Angeklagten und in Staatsschutzverfahren oftmals auch mit etwaigen ideologischen Hintergründen oder Bezügen zu terroristischen Vereinigungen befassen. Zudem ist klar: Es wäre fatal, wenn in einem Revisionsverfahren der Bundesgerichtshof ein Urteil im Fall Sulaiman A. aufheben würde, falls die Richter des Stuttgarter OLG gegen ihre Pflicht zur richterlichen Sachaufklärung verstoßen würden.

Richterliche Sachaufklärung für Gerichte verpflichtend

Gerade der für dieses Verfahren zuständige 5. Senat mit Herbert Anderer an der Spitze beschäftigt sich seit Jahren mit islamistisch motiviertem Terrorismus. In zahlreichen Prozessen hat sich das Quintett mit im syrischen Bürgerkrieg kämpfenden islamistischen Gruppen beschäftigt. Aber auch den Fall Dasbar W. verhandelt, einem damals in Karlsruhe lebenden IS-Terroristen, der wegen seiner Unterstützung der Terrororganisation verurteilt wurde. Ihm wurde zudem nachgesagt, 2017 einen Anschlag auf den Weihnachtsmarkt der Stadt vorbereitet zu haben – ein Vorwurf, der für die Richter durch die Ermittlungen und die Beweisaufnahme nicht bewiesen werden konnte.

Die dem Senat jetzt vorliegende Anklage wegen Mordes und versuchten fünffachen Mordes geht davon aus, dass Sulaiman A. nicht nur heimtückisch, sondern auch aus niedrigen Beweggründen gehandelt haben könnte. Dass er vermeintlich Ungläubige töten wollte. Es ist die verfassungsrechtliche Pflicht von Staatsschutzsenaten, das Motiv des Angeklagten so gründlich wie irgend möglich aufzuklären – vor allem dann, wenn der Angeklagte – wie Sulaiman A. im Moment noch – selbst schweigt.

Angeklagter will am Dienstag aussagen

In Fall Sulaiman A. hat der Generalbundesanwalt 35 Zeugen, 8 Sachverständige, 74 Urkunden und 21 Augenscheinsobjekte als Beweismittel benannt, mit denen der Blick in die Seele des mutmaßlichen Attentäters gelingen soll. Um dem gerecht zu werden, haben die Richter 52 Prozesstage angesetzt. Ob die ausgeschöpft werden müssen, entscheidet Sulaiman A. letztendlich selbst. Seine Verteidiger haben angekündigt, dass sich der Afghane an diesem Dienstag zur Bluttat auf dem Mannheimer Marktplatz äußern wird. Danach werden die Richter klarer sehen, wie die weitere Beweisaufnahme zu gestalten ist – auch was die Verhandlungstage betrifft.

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Erstellt:
25. März 2025, 06:44 Uhr

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