Keine gütliche Einigung im Prozess um Fischertag
dpa/lby Memmingen. Im Gerichtsstreit um Diskriminierung von Frauen beim traditionellen Fischertag in Memmingen haben die Beteiligten am Mittwoch eine gütliche Einigung abgelehnt. Der Fischertagsverein hatte betont, das Ergebnis eines Güteverfahrens müsse von der Delegiertenversammlung abgesegnet werden. Daraufhin sagte die Anwältin der Klägerin, eine Verhandlung zur Güte mache in diesem Fall mangels Rechtssicherheit keinen Sinn. Das Landgericht hatte unter anderem vorgeschlagen, der Verein könne eine Untergruppe für Fischerinnen gründen.
Der Vorsitzende Richter Konrad Beß hatte zuvor für eine gütliche Einigung geworben. Das Risiko, in diesem Streit zu verlieren, sei für beide Parteien groß. Auf den Verlierer kämen zudem vermutlich hohe Prozesskosten zu - vor allem, wenn das Verfahren bis vor das Bundesverfassungsgericht oder den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehe, sagte Beß. Eine Revision durch den Bundesgerichtshof würde man bei einem Urteil in jedem Fall zulassen.
Eine Klägerin hatte in erster Instanz vor dem Amtsgericht gegen die Veranstalter des jährlichen Brauchtums-Fischens gewonnen. Dass nur Männer am Höhepunkt des Fischertags aktiv teilnehmen dürfen, sei Diskriminierung. Gegen das Urteil hatte der Fischertagsverein Berufung eingelegt. Bei der Veranstaltung springen die Teilnehmer jedes Jahr im Sommer in den Memminger Stadtbach und holen Forellen aus dem Wasser. Wer den größten Fisch fängt, wird Fischerkönig.
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