Keine Warnstufe vor Mittwoch: Grenzwert nicht überschritten
dpa/lsw Stuttgart. Ungeimpften droht die Warnstufe, wenn zu viele Menschen auf den Intensivstationen liegen. Vor den Einschränkungen wird schon lange gewarnt, die Zahlen steigen langsam. Es klingt absurd: Während Berlin für ein Ende der Corona-Sonderlage wirbt, muss der Südwesten bremsen.
Ungeimpfte Menschen müssen auch in den kommenden Tagen nicht mit weiteren Einschränkungen in Baden-Württemberg rechnen. Die Zahl der Covid-19-Patienten und -Patientinnen auf Intensivstationen in Baden-Württemberg lag nach Angaben des Landesgesundheitsamts (LGA) am Donnerstag bei 246 (plus 4, Stand: 16.00 Uhr) und somit weiter unter dem wichtigen Wert von 250. Wird diese Marke aber an zwei Werktagen hintereinander erreicht oder überschritten, gelten vom nächsten Tag an automatisch Einschränkungen für ungeimpfte Menschen.
Dies kann wegen des Wochenendes und des Feiertages am Montag nun frühestens am nächsten Dienstag erreicht werden. Daher wird es vor Mittwoch kommender Woche keine strengeren Regeln geben, teilte das Gesundheitsministerium am Abend mit.
Für Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) und Experten im Land steht angesichts der steigenden Krankenzahlen auch nicht mehr in Frage, ob die strengeren Regeln kommen, sondern wann. Denn in fast jedem zehnten Intensivbett wird derzeit ein Mensch mit Corona-Symptomen behandelt und die Zahlen steigen stetig. „Die Gründe für die Entwicklung sind für mich klar“, hatte Lucha zuletzt gesagt. „Die wenigen Prozente der Nichtgeimpften sind verantwortlich für rund 80 Prozent der Infektionen und damit natürlich auch für die angespannte Lage in den Intensivstationen.“
Auch der Leiter des Stuttgarter Gesundheitsamts, Stefan Ehehalt, rechnet mit einem deutlichen Anstieg der Fallzahlen: „Die vierte Welle wächst weiter an“, sagte er am Donnerstag. Aktuell erkrankten 3 von 100 positiv Getesteten in Stuttgart so schwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden müssten. „Es steht zu befürchten, dass die Belastung der Krankenhäuser und vor allem des Personals weiter deutlich zunimmt“, warnte er.
Bei einer Warnstufe würden wieder Kontaktbeschränkungen gelten: Ein Haushalt dürfte sich nur noch mit fünf weiteren Personen treffen. Ausgenommen davon wären Genesene und Geimpfte, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Menschen, die sich zum Beispiel aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Zudem müssten Menschen, die weder gegen das Virus geimpft noch von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind, in vielen Bereichen negative PCR-Tests vorweisen.
Als weiteres Kriterium für eine Warnstufe gilt die Zahl der Corona-Infizierten pro 100.000 Einwohner, die innerhalb einer Woche in Kliniken eingewiesen werden. Die Warnstufe greift, sobald die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz an fünf Tagen in Folge den Wert von 8 erreicht. Sie stieg am Donnerstag leicht von 4,2 auf 4,3. Liegt sie an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen bei 8,0 oder darüber, wird nach der Corona-Verordnung die Warnstufe ausgelöst.
Die Sieben-Tage-Inzidenz der Corona-Neuinfektionen in Baden-Württemberg legte deutlicher zu und erreichte am Donnerstag den Wert von 171 (Vortag: 161,3). Diese Zahl gibt an, wie viele neue Infektionen mit dem Coronavirus pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche den Behörden gemeldet wurden.
Die Zahl der bestätigten Corona-Fälle seit Beginn der Pandemie stieg um 627.876, das sind 3930 mehr als am Tag zuvor. Im Zusammenhang mit dem Virus starben 10.973 Menschen im Südwesten - seit dem Vortag kamen 16 Todesfälle hinzu.
Während Baden-Württemberg weiter warnt, wollen die möglichen künftigen Regierungspartner SPD, Grüne und FDP in Berlin die Rechtsbasis für weitgehende Corona-Einschränkungen in Deutschland nicht weiter verlängern. Die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ soll nach rund 20 Monaten zum 25. November enden. Als Hauptgrund nannten die drei Fraktionen am vergangenen Mittwoch den Fortschritt der Impfungen. Für eine Übergangszeit bis zum 20. März 2022 sollen den Ländern aber weniger umfassende Vorgaben ermöglicht werden.
Bisher knüpfen Corona-Vorgaben laut Infektionsschutzgesetz daran an, dass der Bundestag die epidemische Lage feststellt. Das Parlament hatte dies erstmals im März 2020 getan und mehrfach bestätigt - zuletzt Ende August. Die Sonderlage läuft ohne Verlängerung automatisch nach drei Monaten aus. Die Bundesländer sollen aber weiterhin eine Rechtsgrundlage erhalten, um die Pandemie wirksam bekämpfen zu können.
© dpa-infocom, dpa:211028-99-777088/3