So erkennt man die Produkte

Kennzeichnung von Insekten in Lebensmitteln

Viele Menschen ekeln sich vor dem Gedanken, dass in ihren Lebensmitteln Insekten sein könnten. In Deutschland müssen diese als Inhaltsstoff gekennzeichnet sein. So erkennen Sie sie.

Insekten lösen bei vielen Menschen Ekel aus.

© Girts Ragelis / shutterstock.com

Insekten lösen bei vielen Menschen Ekel aus.

Von Lukas Böhl

In Deutschland müssen Insekten als Zutat in Lebensmitteln so gekennzeichnet sein, dass für die Verbraucher klar und verständlich ist, worum es sich handelt. Neben dem lateinischen Namen der Insekten muss daher immer auch der deutsche Name auf der Verpackung angegeben werden. Zusätzlich muss die Verarbeitungsform des Insekts gekennzeichnet sein – also, ob es als Ganzes, als Pulver oder als Paste enthalten ist.

Auf diese Kennzeichnungen sollten Sie achten

Aktuell sind in Deutschland vier Insektenarten als Lebensmittel zugelassen. Verbraucher, die vermeiden wollen, Insekten über Nahrungsmittel zu sich zu nehmen, sollten sich diese vier Arten merken:

  • Mehlkäfer (Tenebrio molitor)
  • Wanderheuschrecke (Locusta migratoria)
  • Hausgrille (Acheta domesticus)
  • Getreideschimmelkäfer oder Buffalowurm (Alphitobius diaperinus)

Die Insekten kommen in unterschiedlichen Verarbeitungsformen vor. Sie können unter anderem in getrockneter, gefrorener oder pulverisierter Form in Lebensmitteln enthalten sein. Auch werden die Insekten teilweise als Ganzes verkauft.

Fazit: Insekten verstecken sich nicht im Essen

Durch die strenge Kennzeichnungspflicht in Deutschland können sich Verbraucher davor schützen, aus Versehen Insekten zu konsumieren. Es ist also nicht möglich, dass diese unbemerkt in Lebensmitteln versteckt werden. Sollten neue Arten für den Verzehr zugelassen werden, können auch diese anhand des deutschen Namens in der Zutatenliste ausfindig gemacht werden.

Zum Artikel

Erstellt:
11. Februar 2025, 10:40 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen