Klage gegen Betriebsratswahl bei Würth: Gericht entscheidet
dpa Künzelsau. Die Betriebsratswahl bei der deutschen Muttergesellschaft des Handelskonzerns Würth wird gerichtlich überprüft. Beim Arbeitsgericht sei eine Anfechtungsklage eingegangen, teilte ein Sprecher des Gerichts in Crailsheim (Kreis Schwäbisch Hall) mit. Ein Termin für eine Güteverhandlung stehe noch nicht fest. Kläger ist nach eigenen Angaben Daniel Hurlebaus, der im Vorfeld der Wahl mit seiner Betriebsratsinitiative für Unruhe bei dem Familienunternehmen gesorgt hatte. Dem AfD-Mitglied hatte Würth wegen eines angeblichen datenschutzrechtlichen Verstoßes vor dem Urnengang gekündigt.

Das Logo des Werkzeug-Handelskonzerns Würth ist über dem Eingang eines Würth-Shops angebracht. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild
Hurlebaus behauptet in seiner Klage, Würth habe die Wahl behindert und Partei für eine bestimmte Wahlliste ergriffen zu haben. Würth erklärte auf Anfrage: „Das Unternehmen hat die Betriebsratswahl weder verhindert noch behindert.“ Die Geschäftsleitung und die Familie Würth hätten die Wahl voll und ganz befürwortet und stünden zu 100 Prozent dahinter. Würth habe zum jetzigen Zeitpunkt keine Kenntnis, dass die Betriebsratswahl angefochten werde. Vor der Wahl der gesetzlichen Arbeitnehmervertretung hatte der Würth-Vertrauensrat die Mitarbeiter 36 Jahre lang vertreten - allerdings hatte das Gremium nicht die gesetzlichen Rechte wie ein Betriebsrat.
Wegen eines laufenden Verfahrens vor dem Arbeitsgericht konnte sich Hurlebaus zwar als Kandidat aufstellen lassen, durfte aber selbst nicht wählen. Hurlebaus' Liste ergatterte bei der Betriebsratswahl schließlich einen Platz, der Hurlebaus rein von der Listenpositionierung her zustünde. Wahrnehmen darf er diesen allerdings - zumindest vorerst - nicht. Sein Fall vor dem Arbeitsgericht Heilbronn in der Außenstelle Crailsheim wird am 6. November verhandelt. Bei der Adolf Würth GmbH & Co KG - der Kerngesellschaft der Würth-Gruppe - sind knapp 7200 Menschen beschäftigt.