Kleine Anlagen mit großer Ersparnis
Sogenannte Minisolaranlagen mit einer Leistung unter 600 Watt sind mit vergleichsweise geringem Aufwand auf Balkon oder Garage installierbar. Die Anschaffungskosten sind innerhalb weniger Jahre amortisiert, wie ein Beispiel aus der Region zeigt.
Von Lorena Greppo
Oppenweiler. Im November vergangenen Jahres hat Hans-Joachim Schön aus Oppenweiler eine PV-Anlage, eine sogenannte Mini- oder Balkonsolaranlage, auf der Garage installiert. Sein Fazit fällt eindeutig aus: „Ja, es lohnt sich.“ Eigentlich, findet er, sollten viel mehr Menschen eine solche Anlage haben. Doch weiß er auch um die Schwierigkeiten der Thematik, vor allem bezüglich der Informationslage. Auch er habe im Vorfeld der Anschaffung viel recherchiert. „Das hat mich völlig verwirrt, überall hat man unterschiedliche Angaben gelesen.“ Die Daten mancher Netzbetreiber könne er im Nachhinein, verglichen mit dem tatsächlichen Ertrag seiner PV-Anlage, nur als falsch bewerten. Er möchte daher seine eigenen Erfahrungen weitergeben, damit sich andere die Entscheidung womöglich etwas leichter machen können.
Ein wichtiger Wert, den es zu beachten gilt, ist die Obergrenze von 600 Watt bei der Leistung. Denn: Nur dann gilt die Anlage als Kleinanlage und ist nicht steuerpflichtig, erklärt Schön. „Wenn man drüber ist, ist man offiziell Einspeiser beim Energieversorger.“ Ein sogenannter Wechselrichter begrenzt die Leistung auf das geforderte Maß, falls man beispielsweise Module installiert hat, die theoretisch mehr Leistung ermöglichen, erklärt er. „Höhere Leistungen sind auch nicht sinnvoll, da der Verbrauch das nicht hergibt.“ Der SPD-Landtagsabgeordnete Gernot Gruber, der neben der Einspeisesolaranlage auf dem Hausdach auch ein Modul am Balkongeländer hängen hat, ergänzt: Diese kleinen Anlagen müssen nicht genehmigt und nur angezeigt werden. Und sie haben weitere Vorteile, wie das Umweltministerium Baden-Württemberg auf Grubers Anfrage mitteilt: Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Minisolaranlagen von anderen Personen als Elektrofachkräften in Betrieb genommen werden. Nämlich dann, wenn sie über eine Energiesteckvorrichtung (Wieland-Stecker) angeschlossen wird. „Ist keine Energiesteckvorrichtung vorhanden, muss diese zunächst von einer Elektrofachkraft installiert werden.“ Hans-Joachim Schön ist gelernter Radio- und Fernsehtechnikermeister, er hat die Installation größtenteils selbst bewältigt.
Gruber hebt viele Vorteile der Minisolaranlage hervor: „Die kleinen, kostengünstig und einfach zu installierenden Anlagen versorgen den eigenen Haushalt mit Strom und sparen so Strom ein. Der reduzierte Haushaltsstromverbrauch schont den eigenen Geldbeutel und leistet einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz.“
Die Vorteile, das macht der Mann aus Oppenweiler deutlich, überwiegen. Nicht verschweigen will er allerdings auch, welche Knackpunkte die Betreiber einer solchen Minisolaranlage erwarten. Die wohl größte Umstellung: „Man muss sein Verhalten für den Verbrauch ändern. Was viel Energie benötigt, sollte man zu Zeiten anschalten, wenn die Sonne scheint.“ Das betreffe beispielsweise die Wasch- oder Spülmaschine, den Trockner, Herd, Backofen oder das Laden von Akkus. Zwischen 11 und 17 Uhr sei die ideale Zeit für so etwas, berichten er und seine Frau aus Erfahrung. Wenn man einen Speicher hätte, könnte man das noch effektiver betreiben, weiß er. Aber diese sind sehr teuer, „das lohnt sich nicht“. Gruber fügt an: Der finanzielle Vorteil bei den Minisolaranlagen bestehe darin, für diese kleinen Mengen weder Abgaben zahlen zu müssen noch einen Verwaltungsaufwand zu haben. Falls der Strom nicht selbst genutzt wird, werde er dem allgemeinen Stromverbrauch im Stromnetz kostenlos zur Verfügung gestellt. In Schöns Fall sind dies etwa fünf Prozent der erzeugten Energie. „Das ist zu verkraften.“
Was den Verwaltungsaufwand angeht, muss Schön widersprechen: Das Anmeldeverfahren könne je nach Netzbetreiber ganz schön umständlich und aufwendig sein. In seinem Fall habe dieser auf einem Einspeisevertrag bestanden. Und im Marktstammdatenregister müsse man die Anlage auch eintragen. Dieser Eintrag wird dann vom Netzbetreiber kontrolliert und genehmigt.
Trotzdem und obwohl er in einer witterungsbedingt schlechten Zeit mit seiner Minisolaranlage gestartet ist, hat Hans-Joachim Schön zu keinem Zeitpunkt an seiner Entscheidung gezweifelt. Jetzt, nach einem guten halben Jahr mit der eigenen PV-Anlage auf der Garage, kann er aus Erfahrung sagen: „So eine Anlage ist uneingeschränkt empfehlenswert.“
PV-Pflicht Seit Anfang des Monats gilt in Baden-Württemberg, dass alle Neubauten im Wohnbereich mit einer Fotovoltaikanlage versehen werden müssen. Für Neubauten im Nichtwohnbereich und für neue offene Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen gilt dies schon seit Anfang des Jahres.
Istzustand Wer anderen so etwas vorschreibt, sollte selbst mit gutem Beispiel vorangehen, möchte man meinen. Doch eine Anfrage der SPD an die Landesregierung offenbart großen Nachholbedarf diesbezüglich. Demnach hat das Land nämlich nur zwei Prozent seiner etwa 8000 Dächer auf Landesgebäuden mit Fotovoltaikanlagen ausgestattet. Im Rems-Murr-Kreis sei auf keinem einzigen Dach der 86 Landesgebäude eine PV-Anlage installiert, teilt der Landtagsabgeordnete Gernot Gruber mit. Sein Vorstoß, bei den leicht zu installierenden kleinen Solaranlagen aufzuholen, sei von Staatssekretär Andre Baumann abgekanzelt worden, weil dies keinen Mehrwert bringe. Nach einer Auswertung des Umweltministeriums haben im Land Privatleute rund 5000 kleine Solaranlagen installiert.
Aussicht Staatssekretärin Gisela Splett stellte kürzlich im Finanzausschuss eine Ausweitung der Fotovoltaikdachflächen von rund 120000 auf 600000 Quadratmeter in Aussicht. Dies wäre eine Steigerung auf maximal 20 Prozent der verfügbaren Landesdächer, so Gruber. Er könne sich allerdings kaum vorstellen, dass gut 80 Prozent der Landesdachflächen ungeeignet sind.