Kommentar: Nicht abschaffen, aber verbessern
Kommentar: Nicht abschaffen, aber verbessern
Von David Scheu
Zur Erinnerung: Der Videoassistent (VAR) wurde 2017 eingeführt, um klare Fehler zu korrigieren. Und, keine Frage: Viel klarer kann man nicht daneben liegen als Sven Jablonski, der dem VfB-Profi Atakan Karazor in Wolfsburg fälschlicherweise die zweite Gelbe Karte zeigte und ihn so des Feldes verwies. Dass der VAR nicht eingreifen durfte, da es sich formal nur um eine Gelbe Karte handelte, mag in der Theorie schlüssig klingen – widerspricht aber jedem Gerechtigkeitsempfinden. Auf das Spiel hat Gelb-Rot nämlich denselben Einfluss wie Rot: eine Unterzahl des bestraften Teams.
Um die Akzeptanz nicht vollends einzubüßen, braucht es dringend Reformen des Videoassistenten. Zunächst, das hat das VfB-Spiel gezeigt, den Einschluss von Gelb-Roten Karten in seinen Eingriffsbereich – wobei die Grenze hier scharf bleiben muss: Bei einer ersten Gelbe Karte, sei sie noch so falsch, darf sich der VAR auch künftig nicht melden. Alles andere hätte zahllose Unterbrechungen zur Folge. Eben diese haben dem Fluss des Spiels und dem Ruf des VAR geschadet, weshalb eine eng begrenzte Zuständigkeit auf klare Fehler Not tut. Und falls ein solcher doch mal übersehen wird, könnte ein Einspruchsrecht für Trainer wie im American Football helfen, dessen Einführung eigentlich überfällig ist. Die intensive Diskussion dieser Optionen lohnt und drängt zweifelsohne – denn es geht um zu viel im Profifußball, um offensichtliche Fehler wie jenen in Wolfsburg nicht zu korrigieren. Genau dafür wurde der VAR einst eingeführt.