Mannomann

Von Frauenparkplätzen, männlicher Diskriminierung und Schildermut

Man muss schon einen ziemlich männlichen Blechschaden haben, wenn man mit dem Vorwand, sich als Autofahrer diskriminiert zu fühlen, gegen Frauenparkplätze im öffentlichen Raum klagt.

Zum einen aus einem ganz praktischen Grund: Kein Mann muss ein Bußgeld fürchten, wenn er sein Auto auf einem nicht rechtswirksam markierten Platz abstellt. Denn es gibt – anders als bei Behindertenparkplätzen – für diese kein allgemeingültiges Verkehrsschild. Das hat das Münchner Verwaltungsgericht noch einmal, ohne ein Urteil zu sprechen, bestätigt – wenn auch mit belehrend strengem Unterton. Schließlich darf niemand Verkehrsschilder nach Gutdünken aufstellen. Auch nicht mit bester Absicht.

Die rechtlich bestimmend klingenden „Nur für Frauen“-Schilder müssen also bis Ende Februar abgebaut und durch empfindsam empfehlende Reservierungen wie „Nur für Frauen bitte, bitte“ ersetzt werden. Ähnliches gilt wohl auch für gut gemeinte Eltern-Kind-Parkplätze. In einem privat bewirtschafteten Parkhaus dagegen hat der Besitzer Hausrecht – und kann, diskriminierend hin oder her, Falschparkern hart Hausverbot erteilen.

Zum anderen aber ist es vor allem eine Frage des Anstands, Frauen aus Sicherheitsgründen zu privilegieren und ihnen gut beleuchtete und nicht so abgelegene Stellplätze anzubieten. Frauen sind eben nachweislich häufiger Opfer von Übergriffen. Und auch der Eichstätter Fall hat eine Vorgeschichte. In seinem Umfeld war eine Frau vergewaltigt worden. Wer da über Diskriminierung schwadroniert (zum Glück ließ sich das Gericht darauf erst gar nicht ein), kämpft nicht für die Gleichberechtigung der Geschlechter, sondern für die Vorfahrt männlicher Dummheit. Mannomann.

wolfgang.molitor@stuttgarter-nachrichten.de

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Erstellt:
24. Januar 2019, 03:14 Uhr

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