Mehr Geld für psychosoziale Prozessbegleitung gefordert

dpa/lsw Stuttgart. Psychosoziale Prozessbegleiter, die besonders schutzbedürftigen Opfern in Gerichtsverfahren beistehen, sollten aus Sicht der Organisation PräventSozial mehr Geld bekommen. Die Pauschalen entsprächen häufig nicht dem Aufwand, sagte Christian Veith, Fachbereichsleiter Zeugen- und Prozessbegleitung bei PäventSozial des Vereins Bewährungshilfe Stuttgart.

Eine psychosoziale Prozessbegleiterin hält in einem Schwurgerichtssaal einen Stressball in der Hand. Foto: Uli Deck/dpa

Eine psychosoziale Prozessbegleiterin hält in einem Schwurgerichtssaal einen Stressball in der Hand. Foto: Uli Deck/dpa

PräventSozial koordiniert die rund 80 anerkannten psychosozialen Prozessbegleiter in Baden-Württemberg. Diese unterstützen besonders schutzbedürftige Opfer vor, während und nach Hauptverhandlungen. Das können etwa minderjährige Opfer von Sexual- und Gewaltdelikten sein, in bestimmten Fällen auch Erwachsene. Seit 2017 gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf eine derartige Hilfe.

Die Vergütung ist pauschal geregelt und hängt davon ab, wann ein Begleiter hinzugezogen wird: Während der Ermittlung sind 520 Euro vorgesehen, für das Gerichtsverfahren 370 Euro und wenn Rechtsmittel eingelegt werden 210 Euro. Alleine der Aufwand für Hauptverfahren betrage aber im Schnitt acht bis zehn Stunden, sagte Veith. Das Bundesjustizministerium will das Thema prüfen.

Auch Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges (CDU) fordert mehr Geld für die psychosoziale Prozessbegleitung. „Gerade in den Fällen, in denen die Opfer dringend Hilfe brauchen und die deswegen für die psychosoziale Prozessbegleitung besonders aufwendig sind, ist die aktuelle Vergütung zu niedrig“, sagte Gentges am Freitag. Sie fordere das Bundesjustizministerium auf, rasch zu handeln.

© dpa-infocom, dpa:210702-99-228937/4

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Erstellt:
2. Juli 2021, 06:09 Uhr

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