Bischöfe uneins nach Missbrauchsvorwürfen gegen Ordensleute

dpa Dresden/Freiburg. Es geht um Missbrauchsvorwürfe innerhalb der katholischen Kirche, die auch den Vatikan beschäftigt haben. Zwei deutsche Bistümer beurteilen den Fall und die nötigen Konsequenzen daraus unterschiedlich.

Heinrich Timmerevers, Bischof des Bistums Dresden-Meißen, spricht. Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa

Heinrich Timmerevers, Bischof des Bistums Dresden-Meißen, spricht. Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa

Nach einem Missbrauchsverdacht gegen zwei Ordensleute aus der katholischen Kirche gehen das Erzbistum Freiburg und das Bistum Dresden-Meißen unterschiedliche Wege. Während die beiden Männer im Bistum Dresden-Meißen nicht mehr aktiv sein dürfen, sehen die Freiburger keinen Grund gegen ihren Einsatz als Seelsorger. Strafrechtlich sei der Fall verjährt, und die Kleruskongregation im Vatikan habe kein Fehlverhalten bei den Beschuldigten festgestellt, erklärte ein Sprecher der Erzdiözese Freiburg am Montag.

„Und auch für kirchliche Mitarbeiter gilt, dass ein Vorwurf zumindest plausibel sein muss, um disziplinarische und/oder kirchenrechtliche Konsequenzen zu ziehen“, teilte er mit. „In der Beurteilung dieser Sachlage unterscheiden sich die Diözese Dresden-Meißen und die Erzdiözese Freiburg.“ Nach Berichten der „Sächsischen Zeitung“ und der „Badischen Zeitung“ soll einer der Beschuldigten 1990 eine damals 22-jährige Frau aus Sachsen missbraucht und der andere dies gedeckt haben, als die Ordensmänner in einem Kloster in Bayern lebten.

Der Dresdner Bischof Heinrich Timmerevers habe den Männern den Seelsorgedienst in der Diözese untersagt, sagte ein Sprecher des Bischöflichen Ordinariats. Er sehe „tatsächliche Anhaltspunkte“ dafür. Er hat nach kirchenrechtlicher Prüfung verfügt, dass die Ordensmänner in dem bis nach Ostthüringen reichenden Bistum keine Exerzitien halten dürfen, solange die Voraussetzungen von Nr. 52 der „Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger oder schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst“ nicht nachgewiesen worden sind.

„Damit soll sichergestellt werden, dass Minderjährige oder schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene durch sie keiner Gefahr ausgesetzt werden“, erklärte der Bistumssprecher. Timmerevers habe „seine Entscheidungen in Bezug auf das Wohl der ihm anvertrauten Gläubigen in seinem Bistum zu verantworten“. Der Bischof stelle sich auf die Seite der Betroffenen und vertraue deren Angaben.

Aus Freiburg hieß es, auch die Erzdiözese nehme jeden Vorwurf von sexuellem Missbrauch sehr ernst und setze sich für Betroffene ein. Da aber weder die staatlichen noch die kirchlichen Untersuchungen zu einer Verurteilung der Beschuldigten geführt hätten, gebe es keine Grundlage, gegen die Exerzitien-Tätigkeit des Ordens oder der Männer vorzugehen.

Exerzitien sind geistliche Übungen, mit denen man vor allem durch Stille und Gebete eine besondere Verbindung zu Gott aufbaut. „Die Orden sind eigenständig in der Entscheidung über den Einsatz ihrer Mitglieder“, erläuterte der Sprecher der Erzdiözese.

Jedoch habe man dem Orden empfohlen, einen der Beschuldigten, der den Angaben zufolge gelegentlich aushilfsweise Gottesdienste in Konstanz und Umgebung übernimmt, nicht in der Exerzitien-Arbeit einzusetzen. „Hintergrund dafür ist allerdings nicht, dass eine mögliche Gefahr von ihm ausgehen könnte, sondern das Wissen um die kontroversen Diskussionen um seine Person.“

Der Sprecher betonte, beide Bischöfe hätten in dem Fall weit mehr unternommen, als ihre Pflicht gewesen wäre: So seien die Missbrauchsvorwürfe der Glaubenskongregation im Vatikan gemeldet worden, obwohl der Hauptbeschuldigte zum Tatzeitpunkt kein Kleriker und die Betroffene erwachsen und - nach römischer Prüfung - nicht schutzbedürftig war. Die Frau habe zudem das Angebot bekommen, dass ein Verfahren zu sogenannten Anerkennungsleistungen eingeleitet wurde. Und sie sei mehrfach telefonisch beraten worden.

© dpa-infocom, dpa:210503-99-450124/5

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Erstellt:
3. Mai 2021, 15:33 Uhr

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