Mit der Hitze steigt die Waldbrandgefahr

Feuerwehren und Forstleute warnen: Mitgebrachte Grillgeräte sind tabu, kein offenes Feuer verwenden, es herrscht striktes Rauchverbot im Wald. Die Stadt Schorndorf verhängt bis auf Weiteres ein Grillverbot an allen städtischen Grillplätzen. In Backnang ist ein solches Verbot nicht geplant.

Die Stadt Schorndorf reagiert mit einem Grillverbot sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum, solange sich im Bereich eines Waldes aufgehalten wird. Mit Bauzäunen und Schildern wurden die Grillstellen von der Stadtverwaltung unbenutzbar gemacht. Foto: 7aktuell/Kevin Lermer

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Die Stadt Schorndorf reagiert mit einem Grillverbot sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum, solange sich im Bereich eines Waldes aufgehalten wird. Mit Bauzäunen und Schildern wurden die Grillstellen von der Stadtverwaltung unbenutzbar gemacht. Foto: 7aktuell/Kevin Lermer

Von Florian Muhl

Rems-Murr. „Es hat zwar in der Nacht zum Montag etwas geregnet, aber es ist gerade so warm, dass alles relativ schnell abtrocknet“, warnt Kilian Knötzele. „Deshalb besteht auch bei uns weiterhin die akute Gefahr eines Waldbrands“, so der Sprecher des Rems-Murr-Forstamts weiter. Ein so großflächiger Waldbrand wie zuletzt in Brandenburg sei zwischen Rems und Murr allerdings kaum möglich. „Die haben dort ganz andere Waldstrukturen. Dort gibt es Monokulturen auf großen Flächen“, sagt Knötzele. Der Forstmann, der auch im Amt zuständig für den Bereich Waldpädagogik ist, spricht von Kiefernwüsten.

Mischwälder sind deutlich kühler und feuchter

Bei Mischwäldern, wie es sie in Baden-Württemberg gibt, können Laubbäume mit ihren großen Blättern Sonnenlicht fernhalten, wie es Kiefernnadeln nicht schaffen. In einem Mischwald mit vielen Laubbäumen ist es laut Forstamt deshalb deutlich kühler, feuchter und dunkler als in der Kiefernmonokultur. Trotzdem kommt es auch im Rems-Murr-Kreis immer wieder zu kleineren Waldbränden. „Wie der in Berglen im vergangenen Jahr“, sagt Knötzele. „Aber der ist rasch erkannt und auch gelöscht worden.“ Was der Forstamtssprecher bedauert, ist die Tatsache, dass die meisten lokalen Waldbrände auf vorsätzliche Brandstiftung zurückzuführen sind.

In Schorndorf herrscht Grillverbot an städtischen Grillplätzen

„Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der hohen Waldbrandgefahr ist das Grillen an den städtischen Grillplätzen bis auf Weiteres strengstens verboten!“, teilte die Stadt Schorndorf am Freitag mit. Die Begründung: Die aktuell extrem trockene Witterung erhöht erheblich die Gefahr von Bränden in Wäldern und auf Wiesen. Die Stadtverwaltung verweist auf das generelle Rauchverbot in Wäldern, das grundsätzlich vom 1. März bis 31. Oktober gilt (siehe Infokasten). Eine Forderung der Stadt lautet: „Grillen Sie nur an offiziellen, nicht gesperrten Grillplätzen.“ Grillen auf mitgebrachten Grillgeräten sei nicht gestattet. Offenes Feuer außerhalb des Waldes müsse mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.

„In Backnang gibt es kein Grillverbot an städtischen Grillplätzen. Ein solches Verbot ist auch nicht geplant“, sagte Backnangs Pressesprecher Christian Nathan gestern auf Anfrage unserer Zeitung.

Scherben können wie Brennglas wirken

Angesichts der trockenen Witterung und der Hitze steigt die Gefahr von Bränden in Wald und Flur erheblich an. Darauf macht auch der Kreisfeuerwehrverband Rems-Murr aufmerksam. Verbandssprecher Andreas Wersch appelliert daher an alle Waldbesucher, „während der trockenen und warmen Sommermonate im Wald keine Zigaretten zu rauchen und kein offenes Feuer zu verwenden“. Auch auf das Grillen im Wald oder in Waldnähe sollte unbedingt verzichtet werden. „Man soll auch kein Glas und keine Glasscherben im Wald liegen lassen, denn diese können wie ein Brennglas wirken und Waldbrände verursachen“, erklärt Wersch. Ausflügler werden dringend gebeten, auf Waldwegen und Zufahrten zu den Wäldern nicht zu parken, um die Feuerwehr bei der Anfahrt in die Wälder nicht zu behindern. Der Sprecher des Kreisfeuerwehrverbands weist noch auf folgende Informationsmöglichkeit hin: „Der Deutsche Wetterdienst informiert auf seinen Seiten über den aktuellen Waldbrandgefahrenindex und den Graslandfeuerindex auch für unsere Region.“ Der Link lautet www.dwd.de.

Es gibt einen Alarm- und Einsatzplan für Waldbrände

Wie Rojda Firat vom Landratsamt Rems-Murr-Kreis auf Anfrage unserer Zeitung erklärt, existiert für den Kreis ein Alarm- und Einsatzplan Waldbrand. Wird der Integrierten Leitstelle Rems-Murr (ILS Rems-Murr) ein Schadensfeuer in einem Wald oder in unmittelbarer Nähe eines Waldgebiets gemeldet, wird nach folgendem Plan verfahren:

Die ILS alarmiert die örtlich zuständigen Feuerwehren sowie den Kreisbrandmeister gemäß der Alarm- und Ausrückeordnung.

Ebenso kann der Revierleiter des Forstreviers durch die ILS verständigt werden. Dazu sind die aktuellen Erreichbarkeiten der Revierleiter im Alarmplan hinterlegt.

Die ILS verständigt außerdem das Führungs- und Lagezentrum der Polizei.

Über das Lagezentrum des Innenministeriums können Löschwasseraußenbehälter und die dazugehörigen Hubschrauber (Polizei, Bundeswehr) angefordert werden.

Auch Peter Hauk hat vor der zunehmenden Waldbrandgefahr gewarnt. Mitgebrachte Grillgeräte seien tabu. Mit seinem Appell, keine Lebensmittelreste in den Wald zu werfen, bringt der Landwirtschaftsminister Baden-Württembergs mit Blick auf die Afrikanische Schweinepest einen weiteren Aspekt vor: „Es sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, dass anfallender Müll bei Freizeitaktivitäten im Wald fachgerecht entsorgt wird, damit die Waldbewohner oder Waldböden, Pflanzen und Gewässer keinen Schaden nehmen. Bei mehr als zwei Millionen Waldbesuchern am Tag sind wir auf das besonnene Handeln jedes Einzelnen angewiesen, um die wunderbare Lebensgemeinschaft Wald zu erhalten.“

Wer einen Waldbrand entdeckt, sollte Feuerwehr, Polizei oder Forstbehörde benachrichtigen

Im Rems-Murr-Kreis wie in ganz Baden-Württemberg gelten strenge Regeln im Wald. So ist es verboten...

im Wald zwischen 1. März und 31. Oktober zu rauchen,

Waldwege zu befahren und Fahrzeuge auf Waldwegen zu parken (gilt immer!),

Feuer im oder am Wald außerhalb ausgewiesener Grillstellen zu entzünden,

im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten zu grillen.

Weitere Vorsichtsmaßnahmen sind außerdem unbedingt einzuhalten:

Keine glimmenden Zigaretten aus dem Auto werfen.

Das Parken von Fahrzeugen auf trockenen Wiesen unterlassen.

Feuer im Offenland muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.

Falls Feuer in ausgewiesenen Grillstellen gemacht wird, gelten folgende Vorgaben:

Darauf achten, dass kein Funkenflug entsteht

Man sollte möglichst Holzkohle verwenden.

Das Feuer möglichst klein halten.

Das Feuer nie unbeaufsichtigt lassen.

Das Feuer vor dem Verlassen der Grillstelle endgültig löschen.

Keine Glutnester zurücklassen.

Wer einen Waldbrand entdeckt, für den gibt es folgende Verhaltenstipps:

Man sollte Feuerwehr, Polizei oder Forstbehörde unter möglichst genauer Angabe des Brandorts benachrichtigen.

Sind mehrere Personen am Ort, übernimmt eine Person die Waldbrandmeldung (Notruf 112), während die anderen versuchen, das Feuer behelfsmäßig zu „löschen“.

Eine Möglichkeit bieten ein bis zwei Meter lange Laub- oder Nadelzweige, mit denen man das Feuer zum Inneren der Brandfläche hin auskehren kann.

Auf keinen Fall soll man versuchen, eine Flamme auszuschlagen. Dabei bestände die Gefahr, dass Funken auffliegen und der Brand sich ausbreitet.

Bei Feuer und Notfall den Notruf 112 wählen!

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Erstellt:
21. Juni 2022, 06:00 Uhr

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