Mit japanischer Säge auf Polizei losgegangen
40-Jähriger steht unter anderem wegen des Vorwurfs des versuchten Totschlags vor dem Stuttgarter Landgericht

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Von Bernd S. Winckler
WINTERBACH. Zuerst randaliert ein 40-Jähriger im Cannstatter Familiengericht und zerstört eine Eingangstür, weil ihm die Gerichtsentscheidung nicht passt. Monate später soll er in seiner Winterbacher Wohnung gegen Polizeibeamte, die ihn wegen einer Gefährdungslage vernehmen wollten, rabiat geworden sein und habe sie mit einer japanischen Säge mit langem Stiel angegriffen.
Ein Schuss aus einer Dienstwaffe beendete die Szene. Jetzt sitzt der Mann auf der Anklagebank des Stuttgarter Landgerichts. Vorwurf: unter anderem versuchter Totschlag. Doch das ist nicht der einzige Vorwurf, den die Staatsanwältin gegen den 40-Jährigen jetzt vor der Schwurgerichtskammer des Stuttgarter Landgerichts erhebt. Er soll in seiner Rage und Wut gegen eine Entscheidung des Cannstatter Familiengerichts am 14. November vergangenen Jahres die Tür zum Haupteingang am Cannstatter Amtsgericht schwer beschädigt und danach gegen einschreitende Justizwachtmeister und Polizeibeamte erheblich Widerstand geleistet und diese schwer beleidigt haben, wobei es sogar mehrere Verletzte gab: Beleidigung, Angriff auf Vollstreckungsbeamte, vorsätzliche Körperverletzung, versuchte räuberische Erpressung.
Auch den dann am 3. Januar dieses Jahres in der Anklageschrift dokumentierten Vorfall in seiner Winterbacher Wohnung sieht die Anklägerin als Bedrohung und versuchten Totschlag gegen Ordnungshüter als gegeben: Damals sollte der Beschuldigte im Zuge einer sogenannten Gefährderanhörung zu strafrechtlichen Fragen vernommen und polizeilich belehrt werden, womit der 40-Jährige offensichtlich gar nicht einverstanden war. Zuerst habe er die Beamten mit Begriffen wie beispielsweise Hurensöhne beleidigt. Dann habe er eine japanische Feinsäge geholt und mit dieser Aushol- und Schlagbewegungen gegen die Polizisten ausgeführt, wobei er laut Anklage durch den Einsatz dieses gefährlichen Gegenstands den möglichen Tod der Beamten zumindest billigend in Kauf genommen habe. Nachdem die Bedrohung für die Beamten kritisch wurde, gab einer von ihnen einen Schuss aus seiner Dienstpistole ab. Die Kugel traf den Angeklagten an Schulter und Hand. Erst jetzt habe er sich wieder beruhigt. Der 40-Jährige will sich zu allen Vorwürfen erst am nächsten Prozesstag, dem 9. Juli, äußern.
Aber möglicherweise war er infolge einer schweren psychischen Erkrankung für die ihm jetzt vorgeworfenen Straftaten nur beschränkt oder gar nicht schuldfähig. Allerdings weist die Staatsanwältin darauf hin, dass er in seinem krankhaften Zustand, welcher möglicherweise weiter andauert, künftig Straftaten begeht und daher für die Allgemeinheit als gefährlich einzustufen ist. Um dies festzustellen, haben die Stuttgarter Richter einen psychiatrischen Sachverständigen zum Prozess hinzugezogen. Nach acht Verhandlungstagen wollen sie am 9. September ihre Entscheidung verkünden.