Für Mord an Teenager steht ein 14-Jähriger vor Gericht

dpa Heidelberg. Ein Junge liegt tot am Boden. Polizisten nehmen einen 14-Jährigen fest. Er soll seinen Nebenbuhler in einem Wald in Baden-Württemberg mit einem Küchenmesser umgebracht haben. Nun hat der Prozess begonnen.

Eine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Eine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Die Tat sorgte für Entsetzen: Nicht nur, dass ihr im Februar in Baden-Württemberg ein 13-Jähriger zum Opfer fiel - der mutmaßliche Täter war selbst nur ein Jahr älter und der Polizei bereits wegen eines Messerangriffs auf einen Mitschüler bekannt. Doch ein Anti-Aggressions-Training fruchtete offensichtlich nicht.

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit hat am Mittwoch am Landgericht Heidelberg der Mordprozess gegen den 14-Jährigen begonnen. Der Angeklagte habe Angaben gemacht, sagte eine Gerichtssprecherin - mehr kann und darf sie nicht preisgeben. Denn wegen seines Alters gelten gesetzliche Vorgaben zum Jugendschutz. Erst über das Urteil will das Gericht öffentlich informieren, geplant ist es derzeit für Anfang Dezember. Für die Tat droht eine Jugendstrafe von bis zu zehn Jahren.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 14-Jährige sein Opfer hinterrücks mit mehreren Messerstichen umgebracht habe. Er soll den 13-Jährigen am 24. Februar in einem Waldstück in Sinsheim aufgelauert haben, als der Junge dort mit einem Mädchen spazieren ging. Den Vorwürfen zufolge sprach der Angreifer den 13-Jährigen an, stürzte sich von hinten auf ihn - und stach ihm mit einem Messer dreimal in den Rücken, als er schon am Boden lag. Der 14-Jährige habe ihn auch an Brust und Hals verletzt, wobei die Hauptschlagader getroffen worden sein soll. Der 13-Jährige starb kurz darauf. 

Die Polizei hatte den 14-Jährigen mit einem Küchenmesser in der Hand neben der Leiche des Jungen und dem Mädchen im Stadtteil Eschelbach festgenommen. Er beteuerte seine Unschuld und schwieg dann nach früheren Angaben der Ermittler. Hinter der Tat steckte nach damaligen Erkenntnissen ein Eifersuchtsstreit um das zwölfjährige Mädchen.

Der Fall hatte weit über Sinsheim hinaus Aufsehen erregt und eine Debatte über den Umgang mit Tätern im Alter um die Strafmündigkeit ab 14 Jahren entfacht - zumal der Verdächtige bei der Polizei bekannt war: Im November hatte er einen Mitschüler an einer Realschule in Östringen im Landkreis Karlsruhe mit einem Messer schwer verletzt.

Danach kümmerte sich das Jugendamt um die Familie. Eine Gefahr für das Kindeswohl sah man aber nicht, das Familiengericht wurde nicht eingeschaltet. Der damals strafunmündige 13-Jährige kam nach Angaben der Behörde stattdessen für drei Wochen stationär in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendpsychiatrie unter - und begann dort ein Programm gegen Gewalt als Mittel der Konfliktlösung.

Dass der 14-Jährige nun wegen Mordes vor Gericht steht, geht auf die Einschätzung von Sachverständigen zurück. Die Staatsanwaltschaft hatte Experten zu Rate gezogen und kam zu dem Schluss, dass der Jugendliche strafrechtlich verantwortlich war - „dass er also nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug war, das Unrecht seiner Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln“.

Das Mädchen, mit dem das Opfer im Wald spazieren war, soll in den Plan des Angeklagten involviert gewesen sein. In dem Verfahren vor der Großen Jugendkammer in Heidelberg geht es aber nur um den 14-Jährigen. Zehn Fortsetzungstermine hat das Gericht in einem ersten Schritt angesetzt. Es will 34 Zeugen und drei Sachverständige hören.

Der Getötete, wie der Angeklagte mit deutsch-türkischer Staatsbürgerschaft, wurde nach islamischem Recht beerdigt. Rund 900 Menschen kamen am Wochenende nach der Tat zu einem Trauermarsch in den Ort. Am Mittwoch waren vor den verschlossenen Türen des Gerichtssaals keine Angehörigen zu sehen. Etwas erhöht schienen die Sicherheitsmaßnahmen, so der Eindruck vor Ort: ein paar Justizbeamte mehr als sonst, eine Polizeistreife ums Gericht.

© dpa-infocom, dpa:211020-99-663279/3

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Erstellt:
20. Oktober 2021, 10:16 Uhr

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