Mutmaßlicher Dealer steht vor Gericht – Drogengeschäfte auch im Raum Backnang
Aufgeflogen ist der Angeklagte über Chatverläufe aus Kryptohandys mit sogenannten Geschäftspartnern.

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Ein Winnender muss sich wegen Drogengeschäften vor dem Landgericht in Stuttgart verantworten. Symbolfoto: BilderBox/Erwin Wodicka
Von Heike Rommel
Winnenden/Backnang. Mit dem Verkauf von fast 40 Kilo Marihuana und etwa 185 Gramm Kokain soll ein 31-Jähriger aus Winnenden rund 210000 Euro Gewinn erzielt haben. Und das, obgleich er legal in Lohn und Brot stand. Kiloschwer wiegt also die Anklage vor dem Stuttgarter Landgericht gegen den Winnender, der Drogen in den Raum Backnang und in den ganzen Rems-Murr-Kreis vertickt haben soll.
Aufgeflogen ist der Beschuldigte über Chatverläufe aus Kryptohandys des von der französischen Polizei geknackten Messengerdienstes Encrochat. In der Winnender Wohnung wurde nach Informationen von Staatsanwalt Thomas Rüstig zwar kein Kryptohandy gefunden, doch in diese führten Chatverläufe aus einem riesigen an das Bundeskriminalamt weitergeleiteten Datensatz, durch den sich auch im Stuttgarter Landgericht Akten stapeln, die im Falle des Winnenders auf Drogenverkäufe in den Raum Backnang bis nach Auenwald und in den ganzen Rems-Murr-Kreis hinweisen.
Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft nannte Schwaikheim als einen Aufbewahrungsort für 3,5 Kilo Marihuana. Sie geht davon aus, dass der Angeschuldigte im Tatzeitraum vom Juni 2020 bis zum Februar 2021 an einem Gramm Kokain jeweils fünf Euro verdient hat und an den fast 40 Kilo Marihuana je nach Qualität beziehungsweise Reinheitsgehalt verschiedene Beträge. Pro Kilo Marihuana sollen es der Anklage zufolge mindestens 100 Euro gewesen sein.
Den insgesamt aus Verbrechen erzielten Gewinn von rund 210000 Euro versucht der Staat nun vom Angeklagten wieder einzutreiben, doch dieser beteuerte am ersten Verhandlungstag, er habe weder Geld noch Vermögen.
Selbst konsumierte der Angeklagte schon seit Jahren keine Drogen mehr
Der vorsitzende Richter der 18. Strafkammer, Wolfgang Wünsch, gab öffentlich bekannt, dass im Vorfeld des Prozesses ein Verständigungsgespräch zwischen der Staatsanwaltschaft und dem Strafverteidiger Markus Bessler versucht wurde. Bessler führte aus, an vergleichbaren Fällen gemessen sollte bei der Strafzumessung „mindestens eine Drei vor dem Komma stehen“, womit er eine Gefängnisstrafe ab drei Jahren meinte. Sein Mandant, so der Verteidiger, habe wegen der Geburt seines ersten Kindes mit den Drogen aufgehört und es sei auch kein Gutachten in Sachen Unterbringung in einer Drogenentziehungsanstalt nötig. Von Richter Wünsch zum Eigenkonsum befragt, gab der Winnender an, er konsumiere bereits seit drei Jahren keine Drogen mehr.
Es gibt Aktenordner über Aktenordner mit Chatverläufen aus beschlagnahmten Handys, mit denen nicht telefoniert wurde, sondern Drogengeschäfte über den Messengerdienst Encrochat schriftlich vereinbart wurden. Nachdem die französische Polizei diesen Messengerdienst geknackt hatte, erfolgte am 4. Mai diesen Jahres die Festnahme des mutmaßlichen Drogendealers aus Winnenden und anschließend dessen Transport ins Untersuchungsgefängnis Stuttgart-Stammheim.
Bei der Vernehmung zu seiner Person ließ der Angeschuldigte über seinen Verteidiger mitteilen, er habe bis zur Festnahme mit einem Monatseinkommen von etwa 1900 und einer Warmmiete von monatlich rund 900 Euro legal in Lohn und Brot gestanden. Auch seine Lebensgefährtin wolle nach der Geburt eines gemeinsamen Kindes wieder arbeiten.
Keine Schulden, aber auch kein Geld auf der Seite und kein Vermögen: Vor dem Hintergrund dieser Angaben fragte sich Richter Wünsch, was es mit zwei Darlehen über 15000 Euro und über 40000 Euro an Personen aus dem Umfeld des Winnenders auf sich hat. Davon habe er noch nichts zurückbekommen, lautete die Antwort des Beschuldigten. Auch bei einer Naturkosmetikfirma sei er nur stiller Teilhaber und Auto besitze er in Ermangelung eines Führerscheins auch keines. Der Kontakt zu seiner Familie, die ihn regelmäßig in der Untersuchungshaft besuche, sei nach wie vor gut. Der Prozess wird am Montag, 14. November, ab 13.30 Uhr fortgesetzt.