Oppenweiler befürchtet Umzingelung durch Windräder

Nördlich von Oppenweiler befindet sich der Bau von acht Windrädern schon im Planungsprozess, laut Windatlas gäbe es auch weitere mögliche Flächen rund um Oppenweiler. Die Gemeinderäte und die Verwaltung wollen eine Umzingelung unbedingt vermeiden.

Die gelben Flächen sind aktuell als potenzieller Suchraum für Windkraftanlagen angedacht, die roten Punkte sind die angedachten Windräder von EnBW und Windkraft Uhl. Foto: Verband Region Stuttgart

© Kristin Doberer

Die gelben Flächen sind aktuell als potenzieller Suchraum für Windkraftanlagen angedacht, die roten Punkte sind die angedachten Windräder von EnBW und Windkraft Uhl. Foto: Verband Region Stuttgart

Von Kristin Doberer

Oppenweiler. Dass die EnBW zwischen Oppenweiler und Aspach acht Windräder plant, hat bei einem Teil der Anwohnerinnen und Anwohner in den vergangenen Monaten bereits für Kritik gesorgt (wir berichteten). Dabei gibt es in der Umgebung von Oppenweiler noch mehr Standorte, die der Verband Region Stuttgart (VRS) als sogenannte Suchflächen für mögliche Windkraftanlagen betrachtet. Diesen potenziellen Suchraum hat Thomas Kiwitt, der leitende Technische Direktor des VRS, dem Gemeinderat Oppenweiler am Dienstagabend vorgestellt. Der Blick auf die vorgelegten Karten löste dabei sowohl bei den Gemeinderäten als auch bei der Verwaltung die Furcht vor einer „Umzingelung“ durch Windkraftanlagen aus. Denn neben den ohnehin schon geplanten Windrädern der EnBW werden weitere potenzielle Suchflächen auch östlich von Oppenweiler auf der Sulzbacher und westlich auf der Aspacher Gemarkung ausgewiesen. „Ich bin ja für erneuerbare Energien, aber wir haben die große Befürchtung, dass wir hier umzingelt werden“, fasst Gudrun Rauh die Bedenken der Gemeinderäte zusammen. Besonders da die Mitbestimmungsmöglichkeiten des Gemeinderats beschränkt sind.

Wer bis 2027 sein Soll nicht erfüllt hat, kann dann bei der Planung nicht mehr mitreden

Während nämlich die Kommune bei der Erstellung von großen Fotovoltaikanlagen auf freien Flächen deutlich mehr Einfluss hätte, da die Gemeinderäte dafür einen Bebauungsplan erstellen, müssen sie das Zepter bei möglichen Windkraftanlagen quasi aus der Hand geben. „Da müssen wir uns nach dem Windatlas richten“, sagt Kiwitt vom VRS. Denn bis 2027 muss der Regionalplan für die „Planungsoffensive“ Erneuerbare Energien fertig sein. Das heißt, die Regionalversammlung muss eine Fläche von 1,8 Prozent vorweisen, auf der Windkraftanlagen entstehen könnten. Weitere Flächen für PV-Anlagen müssen ebenfalls ausgewiesen werden. Für die Region Stuttgart gilt der Gesamtwert als Ziel, es gibt also keine Differenzierung nach Kreisen. Denn nicht überall in der Region gibt es gleich gute Voraussetzungen für Windenergie, erklärt Kiwitt. „Wer bis 2027 dahin die 1,8 Prozent nicht ausgewiesen hat, kann bei der Planung nicht mehr mitreden.“

Allerdings seien die jetzt gelb in der Karte markierten Flächen rund um Oppenweiler noch lange keine sichere Standortmöglichkeit. Dabei handle es sich lediglich um Flächen, die laut Windatlas eine durchschnittliche Windleistungsdichte von 215 Watt erreichen und die keine besonderen Landmarken aufweisen, die geschützt werden müssen. Außerdem sei es sehr wahrscheinlich, dass manche Flächen aufgrund von verschiedenen Schutzansprüchen noch wegfallen oder eingeschränkt werden. „Noch dazu müssen wir auch abwägen, ab wann es für eine Gemeinde zu viel ist. Wir wollen auch nicht, dass Gemeinden umzingelt werden. Dafür setzen wir uns auch ein“, geht Kiwitt auf die Bedenken der Gemeinderäte ein. Er macht aber auch deutlich, dass er – im Gegensatz zu den Gemeinderäten – Windkraftanlagen auf zwei Seiten der Kommune noch als verträglich einschätzen würde. Außerdem betont er: „Wir müssen die 1,8 Prozent Fläche bis 2027 ausweisen.“

Kommune und Öffentlichkeit können zu dem Entwurf Stellung beziehen

Trotz aller Bedenken will Kiwitt die Gemeinderäte aber auch etwas beruhigen. So arbeite man aktuell erst an einem ersten Entwurf für die potenziellen Suchbereiche, sein Besuch im Gemeinderat stelle viel mehr eine Vorabinformation für die Gemeinderäte dar. Dadurch hoffe er auf Rücklauf und Informationen aus den betroffenen Kommunen, um möglichst bis zur Sommerpause einen Entwurf zu erarbeiten. Zu diesem Entwurf können die Kommunen und die Öffentlichkeit dann formal Stellung beziehen und – wie bei anderen öffentlichen Beteiligungsformaten – ihre Bedenken formulieren. „Diese werden in der Regionalversammlung alle ausführlich behandelt, bevor dort über den Entwurf entschieden wird“, sagt Kiwitt. Aufgrund der Beteiligung von so vielen Kommunen könne er dafür noch keinen konkreten Zeitplan machen. Erst wenn der Entwurf dann auch vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen genehmigt wurde, können Zulassungsverfahren für Windkraftanlagen von Investoren gestartet werden. Dabei werden weitere umfassende Prüfungen nötig, wie zum Beispiel gutachterliche Nachweise zum Arten- und Lärmschutz.

Beschlossen wurde in der Gemeinderatssitzung letztendlich, dass schon jetzt eine Stellungnahme an den VRS formuliert werden soll, die auf die mögliche Überfrachtung mit Windrädern rund um Oppenweiler aufmerksam machen soll. Außerdem haben mehrere Gemeinderäte Kiwitt mitgegeben, dass neben der Windkraft auch die PV-Anlagen vermehrt bedacht werden sollten. So seien sowohl die Anreize dafür zu gering als auch die Abwicklung zu kompliziert.

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Erstellt:
17. November 2022, 11:30 Uhr

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