Pflegefamilien im Rems-Murr-Kreis gesucht
Aktuell leben rund 230 Kinder in Pflegefamilien. Das Jugendamt schult und berät Interessierte.

© Alexander Becher
Noch ein Platz am Tisch frei? Der Rems-Murr-Kreis sucht dringend Pflegefamilien für Kinder. Symbolbild: Alexander Becher
Rems-Murr. Pflegefamilien leisten durch ihre Bereitschaft einen unschätzbaren Beitrag für unsere Gesellschaft, berichten die Fachkräfte des Pflegekinderdiensts des Kreisjugendamts. Gesucht werden Familien, die in ihrem Zuhause noch Platz für ein „fremdes“ Kind und dessen Bedürfnisse haben. Dabei sucht der Pflegekinderdienst ganzjährig Plätze für Kinder unterschiedlichen Alters mit individuellen Lebensgeschichten und Herausforderungen. Im gesamten Rems-Murr-Kreis begleitet der Pflegekinderdienst zurzeit insgesamt rund 230 Pflegefamilien, die ein Kind bei sich aufgenommen haben. In den zurückliegenden Jahren ist der Bedarf stetig gestiegen.
Familien, die sich für ein solches Engagement entscheiden, werden durch den Pflegekinderdienst geschult und begleitet. Dabei gibt es unterschiedliche Formen der Pflegesituation:
Inobhutnahme Das Jugendamt sucht dabei Familien, die bereit sind, ein Kind in Not bei sich aufzunehmen. Bei der Inobhutnahme handelt es sich um eine kurzfristige, vorläufige Unterbringung von Minderjährigen durch das Jugendamt für maximal vier bis sechs Wochen. Eine Inobhutnahme führt das Jugendamt dann durch, wenn eine dringende Gefahr für das Wohl eines Kindes besteht oder ein Kind um Inobhutnahme bittet. Für die Aufnahmefamilie gibt es hier keine große Vorlaufzeit. Die Familie benötigt unter anderem zeitliche Kapazitäten, beispielsweise für Fahrten zu den Kontakten mit den Eltern oder für Arzttermine. Aufgrund der Anforderungen wird für die Inobhutnahme vorausgesetzt, dass eine Erziehungsperson nicht berufstätig ist.
In der Regel wird das Kind am Tag der Anfrage durch das Jugendamt in die Familie gebracht. Mit der Familie, die sich diese Aufgabe vorstellen kann, wird im Vorfeld besprochen, welche Kinder zur aktuellen Familiensituation passen könnten. Das kann ein Säugling sein, ein Kleinkind, ein Schulkind, Geschwisterkinder oder in Einzelfällen auch noch Jugendliche.
Üblicherweise endet eine Kurzzeitpflege nach drei Monaten
Kurzzeitunterbringung Ist zur Klärung der weiteren Entwicklungsperspektive für das Kind der Zeitraum der Inobhutnahme nicht ausreichend, kann im Anschluss eine weitere Unterbringung als Schutzmaßnahme für das Kind notwendig sein. Dann kann sich an die Inobhutnahme eine Kurzzeitunterbringung für zirka sechs Monate anschließen. Dafür sucht das Jugendamt Familien, die sich vorstellen können, ein Kind für den Zeitraum der Inobhutnahme und darüber hinaus aufzunehmen.
Kurzzeitpflege Bei einer Kurzzeitpflege handelt es sich meist um eine geplante, manchmal auch um eine kurzfristige Unterbringung eines Kindes für einen begrenzten Zeitraum. Üblicherweise endet eine Kurzzeitpflege nach drei Monaten. Kinder in Kurzzeitpflege können von ihren Bezugspersonen grundsätzlich hinreichend versorgt werden und kehren nach der Kurzzeitpflege wieder in ihr Zuhause zurück. Ein Grund für eine Kurzzeitpflege kann etwa sein, dass ein alleinstehendes Elternteil ohne soziales Netzwerk kurzfristig ausfällt.
Vollzeitpflege Die Vollzeitpflege ist auf eine längere Sicht angelegt. Dabei kann der Wechsel in die Pflegefamilie über mehrere Termine hinweg vorbereitet werden. Manchmal ist bei der Klärung einer Perspektive für ein Kind auch das Familiengericht beteiligt und ein Vormund bestellt worden. Nachdem alle Beteiligten die Perspektive für das Kind geklärt haben, kann ein Vollzeitpflegeverhältnis bis zur Verselbstständigung bestehen bleiben. In aller Regel hat das Pflegekind weiterhin Kontakt zu seiner leiblichen Familie. pm
Verfahren Der Pflegekinderdienst des Jugendamts informiert, überprüft, qualifiziert und schult regelmäßig Familien, Paare oder auch alleinstehende Menschen, die Pflegepersonen werden möchten. Das Verfahren setzt sich aus einem unverbindlichen Informationsgespräch und weiteren Einzel- beziehungsweise Gruppenterminen sowie einem Hausbesuch zusammen. Eine berufliche Qualifikation ist nicht erforderlich, Erziehungserfahrung jedoch erwünscht. Bei Aufnahme eines Kindes wird ein Pflegegeld oder eine Aufwandsentschädigung gewährt. Während des Pflegeverhältnisses begleitet der Pflegekinderdienst die Familien. In Pflegeelterntreffs besteht die Möglichkeit zum Austausch mit anderen Pflegeeltern.
Kontakt Das Jugendamt sucht Familien, die Interesse an dieser wertvollen Aufgabe im Ehrenamt haben und sich bereit erklären, ein Kind einen Teil seines Weges zu begleiten. Wer sich vorstellen kann, eine Pflegefamilie zu werden, wendet sich an den Pflegekinderdienst des Kreisjugendamts. Ihn erreicht man unter der Telefonnummer 07191/8954460 oder per E-Mail an pflegekinderdienst@rems-murr-kreis.de.