Polizei: Nur ein kompletter Lockdown kontrollierbar

dpa/lsw Stuttgart. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Baden-Württemberg halten weder die Ausgangsbeschränkungen in Corona-Hotspots noch die geplante 3G-Regel in öffentlichen Verkehrsmitteln für durchsetzbar. „Niemand trägt ein Schild um den Hals "Ungeimpft". Nach welchen Kriterien soll die Polizei Kontrollen durchführen?“, sagte der DPolG-Chef Ralf Kusterer zu den nächtlichen Ausgangsverboten für Ungeimpfte etwa im Schwarzwald-Baar-Kreis, dem Ostalbkreis und dem Kreis Biberach.

Ein Polizeiwagen fährt mit eingeschaltetem Blaulicht. Foto: David Inderlied/dpa/Illustration

Ein Polizeiwagen fährt mit eingeschaltetem Blaulicht. Foto: David Inderlied/dpa/Illustration

Die für die Kontrollen zuständigen Ortspolizeibehörden seien weit über der Belastungsgrenze, sagte Kusterer. Nur ein kompletter Lockdown lasse sich kontrollieren und überwachen: „Ein Teil-Lockdown ist nahezu nicht durchsetzbar.“ Die Polizei werde nur Stichproben machen können. „Wir werden irgendwann eine Maßnahme treffen müssen, die für alle flächendeckend gilt“, sagte auch GdP-Landeschef Hans-Jürgen Kirstein. Ausgangssperren für Ungeimpfte ergäben „auch aus gesellschaftspolitischer Sicht keinen Sinn“.

Das Kontrollieren von Impf- oder Testnachweisen sei grundsätzlich nicht Aufgabe der Polizei, sagte DPolG-Landeschef Kusterer. „Es ist zunächst keine polizeiliche Aufgabe, die geltenden Corona-Regeln, ob 2G oder 3G, durchzusetzen, sondern eine Aufgabe der Ordnungsämter.“ Die Polizei komme in der Regel nur dann, wenn es Konflikte gebe. Das gelte auch für die Kontrolle in Bussen und Bahnen.

© dpa-infocom, dpa:211122-99-94683/3

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Erstellt:
22. November 2021, 10:38 Uhr

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