Polizeigewerkschaft rät nach Vorfall zu Zurückhaltung
dpa Pforzheim. Angesichts der Debatte über einen möglichen Fall von Polizeigewalt in Pforzheim warnt die Deutsche Polizeigewerkschaft vor voreiligen Schlüssen auf Basis kurzer Videos. „Aus der Erfahrung rate ich zur Zurückhaltung. Nicht selten gibt es Gründe dafür, warum nur Sequenzen veröffentlicht werden“, teilte der Landesvorsitzende Ralf Kusterer am Montag mit. „In vielen Fällen ergibt sich bei einer Gesamtbetrachtung, dessen was genau geschah, auch das was nicht gefilmt wurde, ein ganz anderes Bild.“ Durchaus könnten Beamte auch aus Notwehr gehandelt haben. „Jeder Einsatz hat eine Geschichte.“
Von dem Zugriff am Samstag kursieren Videomitschnitte im Netz, auf denen unter anderem ein Polizist zu sehen ist, der einen am Boden liegenden und fixierten Mann schlägt. Manche Nutzer kritisieren das im Internet. Die Polizei ermittelt auch zum Verhalten der Beamten.
Die Kollegen und Kolleginnen sollten nicht vorverurteilt werden, forderte Kusterer. „Mir sind viele Fälle bekannt, die zwar Wochen lang die Medien bzw. die Öffentlichkeit beschäftigten und die Kollegen/innen schon dadurch private und dienstliche Nachteile hatten, aber am Ende sich alle Vorwürfe nicht bestätigten.“
Wer Polizisten angreife oder sich Maßnahmen der Polizei widersetze, „der darf aber auch damit rechnen, dass diese sich wehren“, teilte Kusterer der Deutschen Presse-Agentur mit. „Und das ist auch richtig so.“ Besonders belastend seien Menschen, die unter Drogen- und Alkoholeinfluss stehen, die für sich und die Allgemeinheit eine Gefahr darstellten. „Auch weil dort in der Regel ein Zureden nicht hilft“, erläuterte der stellvertretende Bundeschef der Gewerkschaft.
Noch schwieriger werde es, wenn solche Personen aggressiv seien und den Weisungen nicht folgten. „Dann ist selbst einfache körperliche Gewalt schwierig, weil deren Schmerzempfinden herabgesetzt ist“, so Kusterer. „Einen Taser wie andere Bundesländer hat die Polizei nicht. Was also tun, um schnell zu handeln und die Gefahren zu verhindern?“
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