Prozess am Amtsgericht wegen Körperverletzung wird eingestellt
Der Angeklagte muss sich allerdings noch immer wegen versuchten Totschlags im ZfP Winnenden verantworten

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Von Heike Rommel
Winnenden/Waiblingen. Ist der wegen versuchten Totschlags an einer Ärztin angeklagte Waiblinger gefährlich für die Allgemeinheit? Darum geht es momentan im Prozess gegen den 31-jährigen Kranken, der die 61-jährige Ärztin während seiner Behandlung im ZfP Winnenden verletzt haben soll (wir berichteten).
Wie der Vorsitzende Richter der Schwurgerichtskammer am Landgericht Stuttgart, Norbert Winkelmann, beim letzten Prozesstermin mitteilte, hatte das Amtsgericht Waiblingen schon einmal Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung gegen den Mann erhoben. Verhandelt wurde die Sache jedoch nicht. Die Waiblinger Amtsrichterin Figen Basoglu-Waselzada hat das Verfahren eingestellt.
Wegen einer unangenehmen Info ist der Angeklagte auf eine Ärztin losgegangen
Der Angeschuldigte, auf Betreiben seiner Mutter vom Waiblinger Amtsgericht am 30. September unter gesetzliche Betreuung gestellt, war wieder ohne Betreuer, als im Dezember die Sache mit der Ärztin passierte. Diese hatte ihrer Zeugenaussage zufolge nicht damit gerechnet, dass der Patient im Isolierzimmer auf sie losgeht, als sie ihm eröffnete, dass er nicht aus dem ZfP raus darf und ein Richter unterwegs sei, um seine Einweisung zu verlängern.
Während die Ärztin subjektiv dachte, sie würde die Schläge und Tritte des Angeklagten nicht überleben, kam die Gerichtsmedizinerin Adina Schweickhardt in ihrem Gutachten zu dem Ergebnis, dass keine konkrete Lebensgefahr bestanden hat. Als Motiv für den Angriff auf die Ärztin führen die Verteidigerinnen Saskia Hölscher und Diana Lang (in Vertretung) an, ihr Mandant habe ganz einfach aus dem ZfP Winnenden türmen wollen.
Bei der gefährlichen Körperverletzung, für die sich der Angeklagte außerdem vor dem Landgericht verantworten muss, ist das vermeintliche Opfer seine 53-jährige Mutter. Auch diese soll der an paranoider Schizophrenie erkrankte Mann zwei Wochen vor dem Vorfall mit der Ärztin in einem Waiblinger Wohnhaus mit den Fäusten geschlagen und mit den Füßen getreten haben. Bei der Mutter, der Nachbarn zu Hilfe kamen, hatte der Angeklagte im Keller gewohnt, bis sie ihm den Strom abstellte. Dann lebte der 31-Jährige alleine in einem Zimmer in Waiblingen, welches von der Mutter als ziemlich verwahrlost geschildert wurde. Sie gab auch an, ihr Sohn hätte schon einmal ihren Freund verprügelt.
Weitere Zeugen sind geladen
Am Dienstag, 5. Juli, will das Landgericht noch zwei Polizeibeamte und eine ZfP-Pflegerin in den Zeugenstand rufen und das Gutachten der psychiatrischen Sachverständigen Barbara Stitzel aus Ravensburg hören. Am Nachmittag sollen die Schlussvorträge unter anderem darüber gehalten werden, ob der Waiblinger gefährlich für die Allgemeinheit ist und deshalb nach dem Unterbringungsgesetz auf unbestimmte Zeit in den psychiatrischen Maßregelvollzug muss. Einrichtungen des Maßregelvollzugs sind Fachkliniken mit hohen Sicherheitsvorkehrungen für Rechtsbrecher, vor deren weiteren Straftaten die Gesellschaft geschützt werden soll.
Der Angeschuldigte, welcher sich beim Betreten des Gerichtssaales mit einer Kapuze schützt, wird wieder aus dem besonders gesicherten Zentrum für Psychiatrie Ravensburg-Weissenau nach Stuttgart gebracht, wo er seinen eigenen Angaben nach therapeutischen Beschäftigungs- und Bewegungsangeboten nachgeht.