Prozess gegen mutmaßliches PKK-Mitglied am 1. Juli

dpa/lsw Stuttgart. Ein 37-jähriger Türke muss sich wegen des Verdachts auf Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vor dem Oberlandesgericht Stuttgart verantworten. Neun Monate nachdem die Generalstaatsanwaltschaft Anklage erhoben hat, gab das Gericht dieser statt. Der Prozess soll am 1. Juli beginnen.

Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Christoph Soeder/dpa

Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Christoph Soeder/dpa

Der Angeklagte soll von spätestens Oktober 2016 bis Januar 2018 als sogenannter Raumverantwortlicher der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK für die Stadt Bruchsal und Umgebung zuständig gewesen sein, wie das Gericht am Montag mitteilte. Dort habe er vor allem den Verkauf von Eintrittskarten und Bustickets für Fahrten zu Kundgebungen, Demonstrationen oder Festivals der PKK organisiert. Der 37-Jährige ist derzeit auf freiem Fuß.

Die „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) ist in Deutschland seit 1993 verboten. Viele ihrer Symbole und Zeichen sind bei Demonstrationen nicht erlaubt, das Zeigen ist strafbar. In Deutschland hat die PKK nach Angaben des Verfassungsschutzes rund 14.500 Anhänger.

© dpa-infocom, dpa:210621-99-81795/2

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Erstellt:
21. Juni 2021, 13:00 Uhr

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