Prozess um Ärztin muss von vorne beginnen
dpa/lsw Freiburg. Der Prozess um eine Ärztin, die ihren Patienten ein sogenanntes bedenkliches Medikament gegeben haben soll, beginnt von Neuem. Wie ein Sprecher des Amtsgerichts Freiburg am Mittwoch mitteilte, ist ein weiteres Sachverständigen-Gutachten nötig. Dieses habe innerhalb der maximalen Drei-Wochen-Frist, die für die Unterbrechung eines laufenden Prozesses erlaubt ist, nicht vorgelegt werden können. Deswegen startet der Prozess von vorne, wann ist noch unklar. Eigentlich war für diesen Freitag das Urteil erwartet worden.
Der Frau wird vorgeworfen, mindestens zehn Patienten mit einer Art Frischzellenkur behandelt zu haben - allerdings mithilfe eines Präparates, für das die Firma keine Herstellungserlaubnis hatte. Zum Auftakt des Prozesses Anfang Oktober, dem ersten und einzigen Verhandlungstag, hatte die Frau die Vorwürfe bestritten und über ihren Anwalt mitteilen lassen, die Verabreichung immer mit ihren Patienten abgesprochen zu haben. Angeklagt waren 88 Fälle zwischen März 2015 und April 2019. (Az. 28 Ds 685 Js 28868/17)
Bedenklich sind laut Gesetz Arzneimittel, „bei denen nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse der begründete Verdacht besteht, dass sie bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen haben, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen“.
© dpa-infocom, dpa:211027-99-756439/2