Prozess um Massaker auf Müllkippe: Urteil rechtskräftig
dpa Karlsruhe. Nach einem Massaker auf einer Müllkippe in Syrien hat das Oberlandesgericht Stuttgart einen Terrorkämpfer rechtmäßig zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe änderte das Urteil nach Angaben vom Dienstag auf die Revision des Angeklagten hin nur in einem Detail, blieb aber bei der Strafe (Az.: 3 StR 394/20). „Das Urteil ist damit rechtskräftig.“
Der 1988 geborene Mann hatte zwei Menschen ermordet und war an weiteren 17 Morden beteiligt. Das Stuttgarter Gericht stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist nicht absehbar, ob und wann der Syrer wieder auf freien Fuß kommt.
Ferner verurteilte das Oberlandesgericht drei frühere Gleichgesinnte aus einer Kampfeinheit der radikal-islamistischen Terrororganisation Dschabhat al-Nusra zu mehreren Jahren Haft. Mindestens einer von ihnen soll ebenfalls an dem Massaker beteiligt gewesen sein. Bei der Überprüfung seines Urteils von achteinhalb Jahren Haft stellte der BGH keine Rechtsfehler zu seinem Nachteil fest.
Die Männer hatten 2013 laut Zeugen in der Nähe von Tabka mindestens 19 Menschen getötet - Angehörige der syrischen Polizei, syrische Armeeangehörige und Sicherheitsleute, die bei der Eroberung der Stadt Rakka gefangen genommen worden waren. Die Beschuldigten kamen später als Flüchtlinge nach Europa. Sie lebten zuletzt in Leimen bei Heidelberg, Berlin, Reiskirchen nahe Gießen und Düsseldorf.
© dpa-infocom, dpa:211019-99-652197/2