Prozess wegen Körperverletzung in Winnenden

Auf einer Kneipentour kommt es zu Auseinandersetzungen. Bereits der Prozessauftakt bringt ein Geständnis und ein Teilgeständnis.

Der Prozess wird vor der Schwurgerichtskammer des Stuttgarter Landgerichts ausgetragen. Symbolbild: Sang Hyun Cho auf Pixabay

© Sang Hyun Cho auf Pixabay

Der Prozess wird vor der Schwurgerichtskammer des Stuttgarter Landgerichts ausgetragen. Symbolbild: Sang Hyun Cho auf Pixabay

Von Heike Rommel

Winnenden/Leutenbach. Vor der Schwurgerichtskammer des Stuttgarter Landgerichts müssen sich zwei Männer unter anderem wegen gemeinschaftlichen Raubes und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Auf Kneipentour in Winnenden und bei einem Ortsfest in Leutenbach soll es sogar Beleidigungen und Bedrohungen gegenüber Polizeibeamten gegeben haben.

Der 29-Jährige und der 25-Jährige, derzeit in Untersuchungshaft, haben in einem Teilort von Winnenden zusammen gewohnt, als der Vorfall passiert sein soll, der ihnen von der Stuttgarter Staatsanwaltschaft zur Last gelegt wird.

Am 19. September gegen 22.30 Uhr wurden die beiden Männer von der Wirtin eines Winnender Lokals hinausgebeten, jedoch verließen die beiden offenbar nicht das Gebäude. Ein Mann, welcher der Wirtin daraufhin zu Hilfe kommen wollte, so die Anklage weiter, sei von dem 25-Jährigen mit der Faust zu Boden geschlagen worden, ehe ihn der 29-Jährige auch noch ins Gesicht getreten hätte. Einem weiteren Mann, der ebenfalls in dem Lokal in der Winnender Innenstadt zugegen war, sollen die beiden Beschuldigten gedroht haben, sie würden ihn „finden“ und sie würden „auch über 50-Jährige schlagen“.

Ein Mann wird bewusstlos geschlagen und ausgeraubt

In einer Winnender Bar, wo die beiden Männer bereits Hausverbot hatten, ging es schließlich gerade so weiter. Ein Gast, der zu Boden geschlagen wurde, wurde kurzzeitig bewusstlos. Als bei diesem eine Schädelschwellung und eine Gehirnerschütterung festgestellt wurden, waren sein Geldbeutel mit 500 Euro Bargeld und Bankkarte sowie sein Mobiltelefon weg.

Aus Eifersucht, setzte die Staatsanwältin mit der Anklageschrift fort, hätte der 25-Jährige im Juni 2023 seiner Ex-Freundin mehrere Faustschläge ins Gesicht versetzt und ihr das Handy entrissen, als er diese mit ihrem neuen Freund in Leutenbach traf. Dem neuen Freund hätte er gedroht, ihn zusammenzuschlagen, wenn er ihm bis zum Folgetag nicht 2.000 Euro bringe. Am 29. Juli gegen 22.15 Uhr wegen Bedrohungen und Aggressivität von einem Leutenbacher Festgelände verwiesen, sei der 25-Jährige wieder aufgetaucht, hätte Polizeibeamte massiv beleidigt und diese mit dem Tode bedroht.

Die Angeklagten sind nach dem gemeinsamen Jobben feiern gegangen

Die vorsitzende Richterin der Schwurgerichtskammer hatte auf den ersten Verhandlungstag Zeugen geladen, die aufgrund von Sperrungen der Bundesstraßen im Rahmen des EM-Fußballspiels zwischen Deutschland und Ungarn jedoch nicht kommen konnten. Beide Angeklagten haben eine Drogenvergangenheit, weshalb der psychiatrische Sachverständige dem Prozess beiwohnt. Eine Rechtsmedizinerin ist mit einem Gutachten über die Verletzungen der Opfer betraut.

Der 29-Jährige, im Maßregelvollzug für psychisch Kranke gescheitert, hat bereits ein Geständnis abgegeben. Der 25-Jährige hat lediglich ein Teilgeständnis mit der Ausführung abgegeben, es sei sein eigenes Handy gewesen, das zur Auseinandersetzung mit der Ex-Freundin und deren neuem Freund geführt hätte. Die beiden Beschuldigten haben zu den Tatzeiten nicht nur zusammen gewohnt, sondern auch zusammen gejobbt und sind nach Feierabend öfter mal auf Kneipentour gegangen. Als die Richterin fragte, wie sie sich eigentlich ihr Leben vorstellten, meinten beide, sie wollten eine Ausbildung machen. Geklappt hat es damit trotz der Ausbildungsplätze bislang allerdings nicht. Bei dem älteren Angeklagten, der eine Schule für schwer Erziehbare und ein Jugenderziehungsheim besucht hatte, wurde es mit der Berufsfindung wohl nicht nur deswegen nichts, „weil der Chef ein A... war.“ Auch im Jugendgefängnis Adelsheim haben Angebote nicht zum Erfolg geführt.

Der 25-Jährige hat einen Realschulabschluss, aber zwei Ausbildungen abgebrochen oder auch gekündigt bekommen. „Da frage ich mich, wann reicht es denn mal?“, deutete die vorsitzende Richterin auf die strafrechtlichen Vorgeschichten der beiden Beschuldigten hin und fragte nach den Hobbys. „Fitness“, teilte der 29-Jährige mit. „Fahrrad bin ich auch gefahren.“ „Fußball“, sagte der 25-Jährige. „Sogar im Verein.“ Seine Eltern hätten ein Haus, wo er wohnen könne, und kämen ihn in der U-Haft regelmäßig besuchen.

Im Übrigen hätte er in dem Winnender Lokal auch gar keinen ins Gesicht getreten, sondern lediglich „eine Flasche wegkicken“ wollen. Und in der Winnender Bar hätte er einem nur einen „Kick“ ins Gesicht gegeben, damit dieser von seinem Mitangeklagten ablässt. Davon, dass Letzterer den Geldbeutel und das Mobiltelefon des Opfers geraubt haben soll, hätte er hingegen keine Ahnung.

Beide Angeklagten meinten, sie wollten eine Ausbildung machen. Geklappt hat es damit trotz der Ausbildungsplätze bislang allerdings nicht.

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Erstellt:
20. Juni 2024, 09:00 Uhr

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