Räpple scheitert erneut mit Unterlassungsklage
dpa/lsw Karlsruhe. Der frühere Landtagsabgeordnete und Ex-AfD-Politiker Stefan Räpple muss sich von einer Stiftung weiter die Bezeichnung „erklärter Antisemit und Holocaust-Relativierer“ gefallen lassen. Er scheiterte am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe mit dem Versuch, eine Unterlassung zu erwirken. Die Stiftung hatte ihn in ihrem Internet-Portal entsprechend bezeichnet. (Az.: 6 U 190/20)
Zwar habe das Gericht berücksichtigt, dass die Äußerung schwer in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers eingreife. Im vorliegenden Fall aber überwiege das Grundrecht der Stiftung auf freie Meinungsäußerung. Sie habe auf das eigene Verhalten Räpples in seiner Funktion als Politiker reagiert. Dieser habe unter anderem von „Schuldkult“ gesprochen.
Mit seiner Entscheidung folgte das OLG der Sicht des Landgerichts Baden-Baden. Hier war Räpple im vergangen Jahr mit seiner Unterlassungsklage gescheitert. Eine Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) wurde nicht zugelassen.
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