Petition für Kleinspeicher

Recht auf Speicher für Balkonkraftwerk gefordert

Kommt nach dem Recht aufs Balkonkraftwerk das Recht auf einen Speicher? Eine aktuelle Petition fordert genau das. Die Hälfte der nötigen Unterschriften hat sie bereits.

Mit einem Balkonkraftwerk kann man bis zu 800 Wattpeak an Leistung produzieren.

© dpa/Sven Hoppe

Mit einem Balkonkraftwerk kann man bis zu 800 Wattpeak an Leistung produzieren.

Von Judith A. Sägesser

Nachdem ihre erste Petition vor zwei Jahren geglückt ist, wollen sie es nun erneut versuchen. Der Balkonsolar-Verein Freiburg und der Youtuber Akkudoktor alias Andreas Schmitz sammeln derzeit zusammen mit dem Bundesverband Steckersolar Unterschriften für das Recht auf einen kleinen Energiespeicher. Von den nötigen 30 000 haben sie bereits die Hälfte zusammen.

„Dank der zahlreichen gesetzlichen Vereinfachungen ist Balkonsolar eine deutsche Erfolgsgeschichte geworden“, sagt Sebastian Müller, der Vorsitzende des Freiburger Vereins. Mit Steckersolargeräten darf man maximal 800 Wattpeak Leistung produzieren und ins Hausnetz einspeisen. „Nun ist es an der Zeit, die Nutzung eines kleinen Speichers, mit dem man Geld und CO2 sparen kann, genauso einfach zu machen.“ Damit kann man den überschüssigen Strom des Balkonkraftwerks speichern und später verbrauchen.

Von diesen Kleinspeichern seien im vergangenen Jahr über eine halbe Million in deutschen Haushalten installiert worden, teilt der Verein mit. „Insgesamt liegt hier bereits eine Gesamtkapazität von 15,4 Gigawattstunden vor. Allerdings wird selbige bislang nicht netzdienlich eingesetzt.“ Gründe seien unter anderem „ein zu kompliziertes Anmeldeverfahren und mangelnde Transparenz von Preisen“, so der Balkonsolar-Verein.

Die Petition beim deutschen Bundestag kann noch bis zum 10. April unterschrieben werden. Es ist die zweite im Bereich Balkonkraftwerke. 2023 war die Initiative erfolgreich gewesen. Im vergangenen Jahr wurde das Wohneigentums- und Mietrecht geändert, Balkonkraftwerke gelten jetzt als privilegierte Vorhaben. Allerdings dürfen Vermieter und Miteigentümer bei der Ausgestaltung nach wie vor mitreden.

Und was erwartet der Balkonsolar-Verein vom Regierungswechsel? Bezüglich der Steckersolar-Technik keiner Veränderung, wie Sebastian Müller auf Nachfrage sagt. „Das ist so populär. Und das Thema ist auch in der Normalität angekommen.“

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Erstellt:
17. März 2025, 06:10 Uhr

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