AfD vor Gericht
Rechte ringt rechtlich gegen Verfassungsschützer
Die AfD wehrt sich dagegen, vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall beobachtet zu werden. Erstmals entscheidet ein Stuttgarter Gericht in der Hauptsache.

© dpa/Bernd Weißbrod
Landeschef Emil Sänze (rechts) und AfD-Anwalt Christian Conrad.
Von Christian Gottschalk
Jan Bergmann hat ein einfühlendes Wesen. Wenn jemand etwas sagt, dann nickt der Präsident des Stuttgarter Verwaltungsgerichts wohlwollend mit seinem Kopf. Am Dienstag hat Bergmann oft genickt. Und die AfD hat viel gesagt.
Dass die Alternative für Deutschland nun ihr Verfahren gegen das Landesamt für Verfassungsschutz gewinnen wird, das ist damit allerdings keineswegs ausgemacht. Auch wenn AfD-Landeschef Emil Sänze nach knapp zweieinhalb Stunden Verhandlung zu Protokoll gab, ein „gutes Gefühl“ zu haben. Bergmann, der den Vorsitz in der Ersten Kammer führt, hat schließlich auch genickt, wenn die Vertreter des Amtes etwas vorgetragen haben. Ihr Redeanteil war lediglich um ein vielfaches geringer.
Erstmals prüft man im Südwesten in der Hauptsache
Der Landesverband der AfD wehrt sich vor dem Verwaltungsgericht dagegen, von den Verfassungsschützern als rechtsextremistischer Verdachtsfall beobachtet zu werden. Im Eilverfahren hat die Partei bereits in Stuttgart und in der Nachfolge-Instanz beim VGH in Mannheim verloren. Nun wird erstmals im Südwesten in der Hauptsache geprüft, ob die Behörde zurecht Material sammelt, welches die Partei belastet. Das ganze sei politisch motiviert um eine aufstrebende Oppositionspartei klein zu halten, sagt Emil Sänze. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hatte Ende vergangenen Jahres hingegen erklärt, dass die Verfassungsschützer schon dürfen, was sie da machen. Für eine Eilentscheidung hatten die Mannheimer Richter auch gleich eine recht umfangreiche Begründung mitgeliefert.
Die Argumente ähneln sich
Diese Begründung steht ebenso im Raum wie die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes in Münster. Dort hatten die Richter im letzten Sommer gegen die Bundespartei entschieden, seitdem wird vom Bundesverwaltungsgericht geprüft, ob eine Revision möglich ist. Die Argumente in Bund und Land ähneln sich. Und auch AfD-Anwalt Christian Conrad „ahnt, wohin die Reise gehen könnte“. Bevor das Gericht zu einer Entscheidung kommt, gibt er diesem ein „paar Anmerkungen zum Nachdenken“ mit auf den Weg.
Da ist der Hinweis, dass es schwer sei zu entscheiden, wenn die Verfassungsschützer lediglich Akten vorlegen, die viele geschwärzte Stellen enthalten. Jan Bergmann nickt, erklärt aber auch, dass es immer wieder Fälle gebe, bei denen das Gericht mit dieser Art von Material klar kommen müsste – und geübt darin sei.
Da ist der Einwurf, dass die Verhandlung in Münster gezeigt habe, dass der Verfassungsschutz auch „digitale Agenten“ am Start habe. Menschen, die im Internet AfD-Mitglieder provozieren und zu Äußerungen hinreißen, die dann gegen die Partei verwendet würden. Jan Bergmann nickt, es bleibt aber offen, ob das in Baden-Württemberg auch der Fall gewesen ist .
Rechtsprechung des Verfassungsgerichtes
Da ist der Vorwurf, dass sich die Rechtsprechung in Teilen auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichts stützt, welches diese schon wieder zurück genommen habe. Ein Nicken und die Zusage, dass man das prüfen werde. Und da ist der Hinweis, dass viele Äußerungen von AfD-Mitgliedern zwar vom Verfassungsschutz gesammelt werden, um gegen die Partei verwendet zu werden, zugleich aber jede für sich von der Meinungsfreiheit gedeckt sei. Selbst wenn die Parteiführung Wind davon bekomme, was meist nicht der Fall sei, so könne sie gar nicht gegen die Mitglieder vorgehen, argumentiert der Anwalt. Jan Bergmann nickt, und sagt zu, das alles mit seinen Kollegen abzuwägen.
Der Vertreter des Verfassungsschutzes erklärt, dass die meisten Einwände der Gegenseite nichts mit dem konkreten Fall zu tun hätten. Jan Bergmann nickt auch. Und er erklärt, dass der Verwaltungsgerichtshof in seiner Begründung schon Äußerungen herausgearbeitet hatte, bei denen eine Distanzierung möglich, angemessen und erwartbar gewesen sei, trotzdem aber ausgeblieben ist. Die Entscheidung wird nun binnen der nächsten 14 Tage ergehen, die Begründung folgt später.