Rüge vom Datenschutzbeauftragten
Landratsamt hat einem Geldtransportfahrer zu Unrecht den Waffenschein verweigert

© Pressefotografie Alexander Beche
Von Jörg Nolle
WAIBLINGEN/LUDWIGSBURG. Das Landratsamt hat sich eine Rüge des Landesdatenschutzbeauftragten eingehandelt. Es geht um einen Geldtransportfahrer, der aus dienstlichen Gründen eine Waffe tragen muss, mit seinem Arbeitgeber aber im Streit stand. Die Waffenbehörde in Waiblingen hatte die Berechtigung, eine Waffe zu tragen, versagt.
Die Waffenbehörde hat sich auf Angaben des Arbeitgebers über die angeschlagene psychische Gesundheit des Arbeitnehmers verlassen, ohne zuerst mit ihm Kontakt aufgenommen zu haben. Wir alle wollen genau wissen, wer eine Waffe tragen darf. Der Amoklauf in Winnenden hat alle sensibilisiert. Und die Öffentlichkeit forderte und fordert noch immer eine Verschärfung der Richtlinien.
Infos über Gesundheitszustand sind speziell sensibel zu handhaben
Deshalb ist es mehr als verständlich, wenn eine Waffenbehörde alle verfügbaren Informationen sammelt, bevor sie eine Trageberechtigung ausstellt. Freilich sollte sie sich dabei nicht auf den Arbeitgeber verlassen, sondern erst einmal den Wachmann selbst nach Auffälligkeiten befragen. Das ist der Tenor der Entscheidung des Landesbeauftragten für Datenschutz. In diesem Fall heißt das: Die Waffenbehörde darf nicht den Arbeitgeber auffordern, eine Liste zu liefern mit den Fachrichtungen der Ärzte, die in letzter Zeit die Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters der Sicherheitsfirma bescheinigten. Für eine solche Nachfrage braucht es die Zustimmung des Betroffenen.
Im Schreiben nach Waiblingen heißt es, die Datenerhebung des Landratsamts „war unzulässig“. Denn es handele sich dabei um „besondere Arten personenbezogener Daten“. Informationen über den Gesundheitszustand sind speziell sensibel zu handhaben. Auch wenn es um die persönliche Eignung geht, eine Waffe tragen zu dürfen. Die Firma WSD Logistics, die auch eine Niederlassung in Winterbach hat, hätte die Daten gar nicht übermitteln dürfen.
Allessandor Piampiano fühlte sich eigenen Angaben zufolge bis 2012 wohl bei der Firma WSD in Ludwigsburg. Er stieg auf bis zum Einsatzleiter Geld- und Wertlogistik. Piampiano überwarf sich freilich mit dem neuen Chef, der von ihm eine grotesk hohe Zahl an Überstunden gefordert habe. Es ging vor das Arbeitsgericht. Piampianos Körper bekam die Belastungen zu spüren, er musste unters Messer. Hinzu kamen psychosomatische Behandlungen, wie er in einer Anzeige gegen das Landratsamt Rems-Murr seine Lage damals beschreibt. „Es versteht sich von selbst, dass wenn man erhebliche Hüft- und Rückenschmerzen hat, seelisch nicht gerade in allerbester Laune sein kann.“ Aber er sei nicht depressiv und schon gar nicht persönlich unzuverlässig, lediglich der Dauerrechtsstreit habe ihn mürbe gemacht.
Heute ist der Fall ausgestanden
Die Nachfrage der Waffenbehörde beim alten Arbeitgeber hat dann verhindert, dass Piampiano zu einer neuen Waffentrageberechtigung kam. An sich ist für ihn der Fall heute ausgestanden. Heute arbeitet er im Sicherheitsdienst für eine Klinik in Ludwigsburg.
Aber einfach hinnehmen wollte er nicht, dass er selbst gar nie befragt wurde. Zumal er die Bescheinigung einer Psychologin vorweisen könne, dass er nicht schwer seelisch erkrankt sei. Deshalb ging er zum Anwalt, deshalb die Anzeige. Und deshalb wurde das Landratsamt gerügt.