Schüler raubt Drogen neben Grundschule

Burgstettener nutzte Messer, um Opfer einzuschüchtern. Gericht verurteilt ihn zu gemeinnütziger Arbeit.

Symbolfoto: okanakdeniz - stock.adobe.com

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Von Heike Rommel

Weissach im Tal. Weil er auf dem Parkplatz der Grundschule Weissach im Tal an einem Drogenraub beteiligt gewesen ist, musste sich ein Schüler vor dem Waiblinger Jugendschöffengericht verantworten. Er wurde des schweren Raubs schuldig gesprochen, muss nun 100 Stunden gemeinnützig arbeiten und dem Gericht zwei saubere Drogentests sowie mindestens fünf Beratungsgespräche bei der Caritas Backnang nachweisen.

Der Tatzeitpunkt für den Raub von 50 Gramm Marihuana lag der Anklage zufolge zwischen dem 1. Juni und dem 31. Juli 2020. Damals war der Beschuldigte aus Burgstetten 18 Jahre alt. Er sollte zwei Freunden als „Back-up“ dienen, wie er selbst vor Gericht aussagte. Bei einem von ihnen habe er nämlich 200 Euro Schulden gehabt und diese dafür, dass er bei der „Abzocke“ als Verstärkung mitmacht, erlassen bekommen. Messer habe er aber bei dem Treffen auf dem Parkplatz der Weissacher Grundschule keines dabei gehabt, sagte er.

Dass der Angeklagte doch mit einem Springmesser oder mit einem Butterflymesser herumgespielt hat, um zu verhindern, dass sich drei andere junge Männer den Raub nicht gefallen lassen, ergab die Beweisaufnahme.

Der bereits verurteilte und heute 22 Jahre alte Marihuanaverkäufer aus Weissach erschien dem Gericht unter Vorsitz von Martin Luippold absolut glaubhaft, als er das Treffen schilderte. Er war an einem Samstagnachmittag mit Freunden auf einem Gartengrundstück zum Grillen und Feiern gewesen, als der Angeklagte und seine zwei Freunde einen Deal mit ihm machen wollten. „Wenn es unbedingt sein muss“, hatte der Weissacher gesagt.

Er hatte eigentlich keine große Lust gehabt, die verlangten 50 Gramm Marihuana zu holen. Es wurde ihm aber ein ungewöhnlich hoher Betrag von 700 Euro dafür in Aussicht gestellt. Als er schließlich mit dem Beutel auf dem Parkplatz der Grundschule ankam, sollte „der Stoff“ geprüft werden, wozu der Angeschuldigte diesen mit dem Messer aufschnitt. Dann, so der Beraubte weiter, hätten sich die drei Räuber umgedreht, hätten gelacht und seien mit der Bemerkung „heute ist ein schöner Tag“ mit den 50 Gramm Marihuana abgehauen.

Dem Beraubten war die Zeugenaussage vor Gericht nicht gerade angenehm. Er hatte schon moralisch mit sich gerungen, bevor er zur Polizei ging. Schließlich hatte er als Dealer selbst eine Straftat begangen. „Wenn man einen Dieb bestiehlt, ist das auch eine Straftat“, erklärte der Richter bei der Urteilsbegründung den Grundsatz des Vertrauens auf die Redlichkeit des jeweils anderen. Ernsthaft bedroht mit dem Messer habe der Verurteilte bei dem Drogenraub keinen, aber eben damit herumgespielt, damit es keine Gegenwehr gebe. Das Messer sollte nach Auffassung des Gerichts als Druckmittel dienen, um zu verhindern, dass sich die drei anderen Jungs das Marihuana wieder zurückholen.

Das Urteil entsprach dem Strafantrag der Stuttgarter Staatsanwältin Anja Neubauer, die dem Räuber in ihrem Plädoyer die Meinung zu seiner Ableugnung des Messers sagte: „Zu sagen, es war doof, aber es war so, wäre besser gewesen.“ Der Angeklagte schien das dann in seinem letzten Wort vor der Urteilsverkündung beherzigt zu haben, als er beteuerte: „Auf jeden Fall bereue ich die Sache. Es war eine blöde Aktion.“

Mit der Befolgung der Weisungen, zu denen er verurteilt wurde, kann der junge Mann jetzt zeigen, dass er nicht gelogen hat, als er vor dem Jugendschöffengericht erklärte, mittlerweile fast weggekommen zu sein von der Kifferei, denn irgendwann wolle er ja auch mal den Führerschein machen.

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Erstellt:
11. Juni 2022, 06:00 Uhr

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