Schwerer Diebstahl: Aus der U-Haft auf freien Fuß
Schwerer Diebstahl statt Bandendiebstahl: Angeklagter wird zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.

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Die lange Bewährungszeit ist der hohen Professionalität und kriminellen Energie des Täters geschuldet.
Von Jutta Rieger-Ehrmann
Backnang. Obwohl er zugegeben hat, mit einem Komplizen acht Autos aufgebrochen und daraus unter anderem Navigationssysteme und Airbags entwendet zu haben, ist ein 34-Jähriger nun wieder auf freiem Fuß. Das Schöffengericht am Amtsgericht Backnang verurteilte ihn zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung. Die Bewährungszeit beträgt vier Jahre.
Ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart ist somit aufgehoben. Der 34Jährige, der seit einigen Monaten wegen schweren Bandendiebstahls in Stuttgart-Stammheim in Untersuchungshaft eingesessen war, konnte nach seiner Gerichtsverhandlung den Sitzungssaal als „freier Mensch“ verlassen. Verurteilt wurde er statt wegen schweren Bandendiebstahls schließlich wegen schweren Diebstahls in Tateinheit mit Sachbeschädigung in acht Fällen.
Der Angeklagte – ein 34-jähriger EU-Bürger, ledig, keine Kinder, kein Berufsabschluss – legte über seinen Anwalt, unterstützt von einer Dolmetscherin, ein vollumfängliches Geständnis ab, was zu seinen Gunsten sprach. Außerdem liegen die Taten schon einige Jahre zurück, in Deutschland sei er zudem Ersttäter, führte der Richter in seiner Begründung aus.
Ausschlaggebend war jedoch die Beweislage. Der 34-Jährige sagte aus, dass er nur mit einem weiteren Komplizen unterwegs gewesen war. Nach der Rechtsprechung setzt der Begriff Bande jedoch einen Zusammenschluss von mindestens drei Personen voraus. Diese dritte Person war nicht nachzuweisen. Bewiesen und eingestanden war allerdings, dass der Angeklagte im Jahr 2017 an den acht Autoaufbrüchen in Backnang und Bietigheim-Bissingen beteiligt war, die ihn später in Untersuchungshaft brachten, und zwar bevorzugt an Fahrzeugen der Marken Mercedes und BMW.
Die Taten waren strategisch geplant
Dabei schlugen der Angeklagte und sein Mittäter das Dreiecksfenster ein und betätigten die Entriegelung, um dann die Multimedia-, Kommunikations- und Navigationssysteme sowie die Airbags sachgerecht auszubauen. Der Verbleib des Diebesguts ist bis heute unklar. Als „Handgepäck“ konnte es auf jeden Fall nicht transportiert werden.
Die Einreise der Täter erfolgte jeweils per Flugzeug. Am Flughafen Frankfurt mieteten sie Fahrzeuge an, meist online. Es wurde mit hoher Professionalität und strategischer Planung vorgegangen, etwa mit häufigem Wechsel der Fahrzeuge, dem Einsatz falscher Papiere und Namen sowie unterschiedlichen Übernachtungsorten.
Nachgewiesen konnten nur zwei Beteiligte
Dies legt zwar den Schluss nahe, dass es im Hintergrund weitere Personen gab, die zum einen die Infos über den Standort der entsprechenden Fahrzeuge weitergaben und zum anderen für den Absatz der Waren sorgten. Nachgewiesen werden konnten aber nur zwei Personen, mithilfe von Observation und DNA-Spuren, wie der Ermittler, ein Oberkommissar vom Polizeirevier Waiblingen, berichtete.
Die Tatbeteiligung des Angeklagten stand somit in mehrfacher Hinsicht fest. Dieser hat bereits in verschiedenen europäischen Ländern in der Fabrik und auf dem Bau gearbeitet. Er möchte auch in Zukunft in seiner Heimat, wo seine Eltern nach wie vor leben, auf dem Bau arbeiten. Gesundheitliche und Drogenprobleme hat er keine mehr. Die lange Bewährungszeit sei der sehr hohen Professionalität und erheblichen kriminellen Energie, mit der vorgegangen wurde, geschuldet, so der Richter abschließend. Gegen das Urteil werden von keiner Seite Rechtsmittel eingelegt.