Schwerpunkt liegt auf Einfamilienhäusern

Sulzbach nimmt den dritten Bauabschnitt des Baugebiets Ziegeläcker in Angriff – Auf 3,1 Hektar können 46 Häuser entstehen

Von Ute Gruber

SULZBACH AN DER MURR.Mit dem Beschluss, einen Bebauungsplan für die Flurstücke in der Gallenhalde aufzustellen, nimmt die Gemeinde nunmehr gut 20 Jahre nach Beginn den dritten und vorerst letzten Bauabschnitt des Wohngebietes Ziegeläcker in Angriff. Mit dem Sprung über die Flurgrenze des alten Hohlweges wächst der Hauptort nun endgültig mit dem Teilort Lautern zusammen.

Das vom Ingenieurbüro Lackner, Köder und Partner aus Mutlangen vorgestellte Konzept sieht auf der 3,1 Hektar großen Fläche den Bau von 46 Häusern vor. Der Schwerpunkt liegt bei den begehrten Einfamilienhäusern, sie haben im Schnitt 540 Quadratmeter Grundstücksfläche, bei einer Bandbreite zwischen 380 und 730 Quadratmetern. Mehrfamilienhäuser sind dagegen nur wenige und zwar im Übergangsbereich zum bestehenden Wohngebiet und nahe der geplanten Bushaltestelle vorgesehen. Die Nachfrage nach Reihen- und Doppelhäusern hatte in den vergangenen Jahren deutlich nachgelassen, die Gemeinde hatte 2015 sogar ihren Bebauungsplan der Ziegeläcker II zugunsten von Einfamilienhäusern ändern müssen. Inzwischen sind dort alle Bauplätze verkauft.

Da die Bewohner von Lautern seinerzeit ihr Veto eingelegt hatten, ist die Zufahrt laut Plan von Sulzbach her über die Margarethenstraße vorgesehen. Allerdings ist angedacht, zumindest den Linienbus zwischen Spiegelberg und Sulzbach über die Lauterer Lindenstraße zum Wohngebiet verkehren zu lassen, um den Zustieg für Schüler, die auf diesen Bus angewiesen sind, sicherer zu gestalten. Bisher liegen die Haltestellen beidseits der stark befahrenen Landesstraße L1066. Auch Berufspendler könnten mit diesem Bus komfortabel zum Bahnhof gelangen.

Starke Hangneigung stellt

Planer vor große Herausforderung

Eine Herausforderung bei der Planung ist die starke Neigung des Südhanges von durchschnittlich 19, stellenweise sogar bis 30 Prozent Gefälle. Andererseits wird dadurch eine gute Nutzung von Sonnenenergie für Strom- und Warmwassererzeugung auf allen Grundstücken möglich. Die Dächer sind im Plan entsprechend nach Südwesten ausgerichtet. Allerdings sollen die Häuser an die bestehende Nahwärmeversorgung der Gemeinde angeschlossen werden, welche die reichliche Abwärme der Biogasanlage in Lautern nutzt.

Der Kanal für das Abwasser soll mit dem natürlichen Gefälle Richtung Lautern führen und dort an das bestehende Netz angeschlossen werden, das Oberflächenwasser soll in einem neuen Rückhaltebecken gesammelt und über den Straßengraben in die Lauter geleitet werden.

Das Neubaugebiet schließt an ein bestehendes Wohngebiet an und zahlreiche Umweltfragen wurden bereits geklärt, zum Beispiel wurden bestehende Biotope wie Hecken und Feldgehölze bereits 2017 kartiert. Dabei wurde auch die Tierwelt in einer faunistischen Untersuchung erfasst (Gutachten liegt aus). Die Gemeinde führt ein beschleunigtes Verfahren durch, ein expliziter Umweltbericht ist daher laut Verwaltung nicht vonnöten. Um die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange frühzeitig in die Entscheidungen einzubeziehen, liegt der Lageplan mit Erläuterungen derzeit im Rathaus öffentlich aus und ein sogenannter Scoping-Termin soll noch vor den Sommerferien stattfinden. Bei Letzterem wird verschiedenen Behörden und Naturschutzverbänden die Möglichkeit einer Stellungnahme bezüglich der Umweltverträglichkeit gegeben.

Vorentwurf liegt aus Info Der städtebauliche Vorentwurf zum Baugebiet Ziegeläcker III (mit Anlagen) liegt noch bis einschließlich 2. Juli im ersten Stock des Rathauses der Gemeinde Sulzbach an der Murr, Bahnhofstraße 3, aus und kann von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und donnerstags zusätzlich von 16 bis 19 Uhr besichtigt werden. Während dieses Zeitraums können Stellungnahmen zu den Plänen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in Zimmer 14 abgegeben werden. Fristgerecht, mit voller Anschrift des Verfassers und der Bezeichnung des Bebauungsplans eingereichte Stellungnahmen werden dem Gemeinderat vorgelegt. Das Ergebnis der Prüfung und der Entscheidung wird mitgeteilt.

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Erstellt:
20. Juni 2018, 06:00 Uhr

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