Bundesgerichtshof

Keine Kunst, kein Urheberschutz: BGH urteilt zu Birkenstock

Wie man auch zur Birkenstock-Sandale steht - das Design kennt wohl jeder. Aber sind die Schuhe Kunstwerke und dadurch urheberrechtlich geschützt? Der BGH sagt: Nein.

Bei der juristischen Bewertung stand die Frage im Zentrum, ob Birkenstock über den funktionalen Zweck hinaus einen künstlerischen Gestaltungsspielraum ausgenutzt hat.

© Rolf Vennenbernd/dpa

Bei der juristischen Bewertung stand die Frage im Zentrum, ob Birkenstock über den funktionalen Zweck hinaus einen künstlerischen Gestaltungsspielraum ausgenutzt hat.

Von Von Jacqueline Melcher, dpa

Am BGH ging es um mehrere Sandalen-Klassiker von Birkenstock.

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Am BGH ging es um mehrere Sandalen-Klassiker von Birkenstock.

Vier Klassiker standen in Karlsruhe auf dem Prüfstand. Darunter auch die "Arizona"-Sandale.

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Vier Klassiker standen in Karlsruhe auf dem Prüfstand. Darunter auch die "Arizona"-Sandale.

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Erstellt:
20. Februar 2025, 04:54 Uhr
Aktualisiert:
20. Februar 2025, 12:21 Uhr

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