Gesundheit
So funktioniert die telefonische Krankschreibung
Die Krankmeldung ohne Arztbesuch bietet eine unkomplizierte Möglichkeit, sich bei leichten Erkrankungen arbeitsunfähig melden zu lassen. Doch wie genau funktioniert die Krankmeldung per Telefon und welche Voraussetzungen gelten?
Von Katrin Jokic
Seit der Corona-Pandemie hat sich die telefonische Krankmeldung in Deutschland bewährt und ermöglicht es Patienten, bei leichten Erkrankungen eine Krankschreibung zu erhalten, ohne die Praxis persönlich aufzusuchen. Diese Regelung wurde ab dem 7. Dezember 2023 dauerhaft eingeführt, um Arztpraxen zu entlasten und Infektionsrisiken zu minimieren.
Was ist die telefonische Krankschreibung und wie funktioniert sie?
Die Krankmeldung per Telefon ermöglicht es Patienten, sich bei leichten gesundheitlichen Beschwerden durch einen Anruf bei ihrem Arzt krankschreiben zu lassen. Dabei beurteilt der Arzt anhand der geschilderten Symptome, ob eine Krankschreibung per Telefon möglich ist. Voraussetzung ist, dass der Patient der Arztpraxis bekannt ist, also dort bereits früher behandelt wurde. In diesem Fall können Ärzte die Arbeitsunfähigkeit nach einer telefonischen Anamnese, bei der die Beschwerden abgefragt werden, für bis zu fünf Kalendertage bescheinigen. Handelt es sich jedoch um schwerere Symptome, kann eine persönliche Untersuchung notwendig sein.
Dieses Verfahren bietet diverse Vorteile: Es reduziert die Infektionsgefahr in überfüllten Wartezimmern und spart sowohl den Patienten als auch den Arztpraxen Zeit und Aufwand. Dennoch bleibt die persönliche Untersuchung der Standard für die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit, insbesondere wenn schwerere Erkrankungen vermutet werden.
Wie ist die aktuelle Situation zur telefonischen Krankmeldung?
Seit dem 7. Dezember 2023 ist die telefonische Krankschreibung für Patientinnen und Patienten mit leichten Erkrankungen wie grippalen Infekten dauerhaft möglich, wie der Gemeinsame Bundesausschuss berichtet. Die Regelung wurde ursprünglich während der Pandemie eingeführt und mehrmals verlängert, bevor sie Ende März 2023 auslief. Aufgrund der positiven Erfahrungen und der Entlastungseffekte für Arztpraxen wurde die Regelung jedoch erneut aufgenommen und dauerhaft etabliert. Dabei wurde der Anwendungsbereich ausgeweitet: Während die Krankmeldung ohne Arztbesuch zunächst nur bei Atemwegserkrankungen zulässig war, gilt sie nun auch für andere leichte Erkrankungen, sofern keine schwere Symptomatik vorliegt.
Kann man sich bei der „116 117“ krankschreiben lassen?
Die Telefonnummer „116 117“ ist der ärztliche Bereitschaftsdienst in Deutschland. Sie bietet eine telefonische Beratung und hilft bei der Vermittlung von Notdiensten oder Bereitschaftsärzten, stellt jedoch selbst keine Krankschreibungen aus. Eine telefonische Krankschreibung kann ausschließlich durch den behandelnden Arzt erfolgen, der die Patienten kennt und über deren Krankengeschichte informiert ist. Wer sich telefonisch krankmelden möchte, muss also direkt mit seiner Arztpraxis Kontakt aufnehmen.
Kann man eine Krankschreibung telefonisch verlängern?
Eine Verlängerung der Krankschreibung per Telefon ist in der Regel nicht möglich. Sollte nach der maximalen Dauer von fünf Kalendertagen weiterhin eine Arbeitsunfähigkeit bestehen, ist eine persönliche Untersuchung in der Arztpraxis notwendig. Eine Ausnahme besteht, wenn die ursprüngliche Krankschreibung während eines Praxisbesuchs ausgestellt wurde. In diesem Fall kann die Verlängerung telefonisch erfolgen, sofern die Erkrankung weiterhin besteht und eine erneute persönliche Untersuchung medizinisch nicht zwingend erforderlich ist. Andernfalls ist der direkte Kontakt mit dem Arzt notwendig, um eine Verlängerung der Krankschreibung zu beantragen.
Wie lange kann man per Telefon krankgeschrieben werden?
Die maximale Dauer einer Krankschreibung per Telefon beträgt fünf Kalendertage. Diese Beschränkung wurde eingeführt, um sicherzustellen, dass bei längeren Krankheitsverläufen eine persönliche ärztliche Untersuchung erfolgt, um den Gesundheitszustand besser beurteilen zu können. Sollte eine weitere Arbeitsunfähigkeit über die fünf Tage hinaus erforderlich sein, muss der Patient die Praxis persönlich aufsuchen, um eine erneute Beurteilung und eine gegebenenfalls längere Krankschreibung zu erhalten.
Kann man von einem Vertretungsarzt telefonisch krankgeschrieben werden?
Ja, eine telefonische Krankschreibung ist auch durch einen Vertretungsarzt möglich, sofern der Patient in der Praxis bekannt ist. Dies bedeutet, dass der Patient bereits zuvor in dieser Praxis behandelt wurde, und die erforderlichen Versichertendaten dort vorliegen. Auch bei einem Vertretungsarzt gelten die gleichen Voraussetzungen: Die Erkrankung darf keine schweren Symptome verursachen, und die medizinische Einschätzung muss ergeben, dass eine telefonische Beurteilung ausreicht, um die Arbeitsunfähigkeit festzustellen.
Wenn Patienten bei einem Vertretungsarzt noch nicht bekannt sind, ist eine Krankmeldung per Telefon grundsätzlich nicht möglich. In diesem Fall muss zunächst ein persönlicher Arztbesuch erfolgen, um eine Krankschreibung ausstellen zu lassen. Alternativ bietet sich eine Videosprechstunde an, sofern die Praxis dies ermöglicht. In diesem Fall kann eine Krankschreibung von bis zu drei Kalendertagen erfolgen, auch wenn der Patient dort noch nicht bekannt ist.
Telefonische Krankschreibung bei erkrankten Kindern
Auch für Eltern ist die telefonische Krankmeldung eine hilfreiche Option, wenn das Kind krank ist. Ähnlich wie bei der Krankmeldung von Erwachsenen kann eine Bescheinigung für bis zu fünf Werktage telefonisch ausgestellt werden, sofern das Kind bereits in der Praxis bekannt ist und keine schweren Symptome vorliegen. Diese ärztliche Bescheinigung ist notwendig, damit berufstätige Eltern Anspruch auf Kinderkrankengeld haben. Voraussetzung ist, dass der behandelnde Arzt die Symptome telefonisch beurteilen kann und keine persönliche Untersuchung des Kindes erforderlich ist.
Muss man bei einer telefonischen Krankschreibung die Karte einlesen lassen?
Das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ist für die telefonische Krankschreibung nicht zwingend erforderlich, sofern der Patient bereits in dem betreffenden Quartal in der Praxis behandelt wurde und seine Versichertendaten dort hinterlegt sind. Sollte dies nicht der Fall sein, kann die Praxis die Abrechnung im sogenannten Ersatzverfahren durchführen und die Daten aus der Patientenakte verwenden. Es ist jedoch wichtig, dass sich der Patient am Telefon authentifiziert, etwa durch Abgleich seiner persönlichen Daten.
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