Sommergärtle: Nicht zu laut, aber ohne Genehmigung
Die Veranstaltungsreihe „Sommergärtle“ auf dem Ebersberg kommt bei den Gästen gut an, aber das Umweltschutzamt hat keine Kenntnis.

© Jörg Fiedler
Erfreuten am letzten Tag vor der Sommerpause die Gäste: The Brassidents. Foto: J. Fiedler
Von Florian Muhl
Auenwald. Mit Livemusik aller Stilrichtungen und weiteren kulturellen Beiträgen sowie Fußballübertragungen der EM 2020 wurden unter dem Motto „Ebersberger Sommergärtle“ zahlreiche Besucher an jedem Wochenende seit Anfang Juli auf dem Wanderparkplatz unterhalb des Schlosses erfreut (wir berichteten). Aber damit ist Schluss. Vorerst. „Liebe Freunde des Sommergärtles, nach dem (...) Wochenende 6. bis 8. August werden wir eine schöpferische Pause bis zum 27. August einlegen dürfen“, schreibt der Veranstalter, die Mediapool- Stuttgart GmbH, auf seiner Facebook-Seite. Weiter heißt es: „Dies geschieht aus Rücksichtnahme an Natur, Anwohner und der Urlaubszeit.“
Einer, der sich über die Pause sehr freut, weil es jetzt, wenigsten für einige Wochen, stiller wird, ist ein Anwohner aus Sechselberg. „Ich wohne zwar am Nachbarhang und es liegen rund 1,2 Kilometer zwischen mir und dem Ebersberg, aber keine Gebäude und keine Bäume dazwischen, also praktisch freie Sicht. Und jedes Wochenende dieser Lärm.“ Er habe sich bereits mehrfach bei der Polizei beschwert und auch beim Landratsamt. Und er sei nicht allein, sondern es gebe weitere Anwohner, die sich belästigt fühlten, beispielsweise Bürger im Glaitenbachtal.
Die Lautstärke wurde für die Uhrzeit als normal eingestuft
Polizeisprecher Rudolf Biehlmaier bestätigt auf Anfrage, dass es Beschwerdeanrufe gegeben hat. „Insgesamt fünf im Nachhinein, also jeweils nach den Veranstaltungen, und am Wochenende 6. bis 8. August noch mal zwei während der Veranstaltung.“ Gegen 20 Uhr habe der besagte Sechselberger angerufen. Eine Streife sei dann in die Nähe seines Wohnhauses gefahren und habe Musik vernommen, aber in gedrosselter Lautstärke. Trotzdem sei die Streife dann noch zum Ebersberg gefahren und habe mit dem Veranstalter gesprochen. Der habe sich kooperativ verhalten und versprochen, die Bässe etwas herunter zu drehen. Ein zweiter Anruf sei gegen 21.45 Uhr eingegangen. Erneut sei eine Streife zum Ebersberg gefahren. Die Beamten hätten sich dort „in Zimmerlautstärke“ mit dem Veranstalter unterhalten können. „Insgesamt haben wir die Lautstärke als normal für die Uhrzeit eingestuft“, zieht Biehlmaier ein Fazit.
Anfrage beim Landratsamt. „Beim Amt für Umweltschutz gingen die ersten Beschwerden über die Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem Ebersberger Sommergärtle am Sonntag, 25. Juli, und Montag, 26. Juli, ein“, teilt Martina Keck mit. Weiter schreibt die Pressesprecherin: „Insgesamt haben wir an diesen beiden Tagen drei Beschwerden von drei verschiedenen Personen erhalten, die sich auf die Lärmbelästigungen, die von dieser Veranstaltungsreihe ausgehen, bezogen.“ Weitere Beschwerden seien am 3. und am 5. sowie am 10. August eingegangen. Am 6. August habe ein Mitarbeiter des Umweltschutzamts zwischen 21.25 und 22.10 Uhr eine Lärmmessung vorgenommen. Das Ergebnis fasst Keck so zusammen: „Eine Grenzwertüberschreitung wurde hierbei nicht festgestellt. Bei dieser Lärmmessung wurde auch der Bereich aus dem die Beschwerden gemeldet wurden, berücksichtigt.“
Amt hatte keine Kenntnis von der Veranstaltung
Allerdings hatte das Umweltschutzamt vor diesen Lärmbeschwerden „keinerlei Kenntnis von dieser Veranstaltungsreihe noch von den hierfür vor Ort errichteten Bauten (Festzelt, Foodtruck, Toilettenwagen) erhalten“, teilt Keck mit. „Aufgrund der Lage im Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald sowie in einem Landschaftsschutzgebiet werden derartige Veranstaltungen und der zulässige Rahmen vorab mit dem Amt für Umweltschutz abgestimmt.“
Wie hat das Landratsamt reagiert? „Nachdem das Amt für Umweltschutz hiervon Kenntnis erhalten hat, gingen wir auf die Gemeinde Auenwald zu und haben um Vorlage eines Veranstaltungskonzeptes und einer Veranstaltungsbeschreibung gebeten. Diese Unterlagen gingen am 3. August bei uns ein“, schreibt die Pressesprecherin. Derzeit prüfen die untere Naturschutzbehörde, die untere Wasserbehörde und die untere Immissionsschutzbehörde, welche Regelungen und Rahmenbedingungen bei zukünftigen Veranstaltungen zu beachten sind. „Diese Vorgaben werden dann der Gemeine Auenwald mitgeteilt“, sagt Keck. „Die Gemeinde Auenwald hat diese Vorgaben bei der Erteilung der individuellen Gestattungen gegenüber den jeweiligen Veranstalter zu berücksichtigen und als Auflagen vorzugeben.“
Wer hat da in der Verwaltung der Gemeinde Auenwald geschlafen? Mit dem Vorgang konfrontiert sagt dazu Auenwalds Bürgermeister Kai-Uwe Ernst: „Das ist jetzt noch ein laufendes Verfahren. Wir sind im Austausch mit den zuständigen Behörden. Die Abstimmung lief über das Hauptamt und das Ordnungsamt.“