Stadt und Kreis: Geräte sind in Ordnung
Nach Blitzer-Urteil im Saarland: Bisherige Gerichtsverfahren haben das von der Stadt Backnang eingesetzte Messverfahren bestätigt
Nach dem Blitzer-Urteil im Saarland haben auch andere Städte in Deutschland reagiert und Geräte von Jenoptik abgeschalten. Eine bundesweite Umrüstung von Lasermessgeräten ist im Gange. Im Rems-Murr-Kreis sind diese Geräte nicht im Einsatz. Stadt und Landratsamt sehen keine Veranlassung zum Handeln.

© Pressefotografie Alexander Beche
BACKNANG. Wer blitzt, der muss auch die Rohdaten der erfassten Geschwindigkeitsüberschreitung speichern – das entschied der saarländische Verfassungsgerichtshof zu Beginn des Monats. Der Vorfall liegt fast zwei Jahre zurück. Ein Autofahrer war innerorts in einer Tempo-30-Zone mit einer Geschwindigkeit von 60 km/h gemessen worden. Er sollte 100 Euro zahlen und erhielt einen Punkt in Flensburg. Sein Anwalt stellte indes fest, dass die Daten des Blitzgeräts vom Typ Traffistar S350 von Jenoptik völlig unzureichend waren, um dem Autofahrer seine Geschwindigkeitsüberschreitung im Nachhinein noch nachweisen zu können. Der Grund: Außer dem Foto und dem Geschwindigkeitswert waren kaum Daten gespeichert worden. Doch das Amtsgericht (AG) wie auch das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken sagten jeweils, es handele sich um eine ordnungsgemäße Messung. Erst die Richter des saarländischen Verfassungsgerichtshofs wiesen darauf hin, dass jeder die Chance haben müsse, sich gegen den Vorwurf der Bußgeldstelle effektiv zu verteidigen. Ansonsten liege kein faires, rechtsstaatliches Verfahren vor. Sie sagten, dass Messungen ohne überprüfbare Messdaten nicht gerichtsfest sind, und hoben die AG- und OLG-Urteile auf.
Stuhlmann: „Stadt Backnang nutzt zweifelhaftes Messsystem“
Im Rems-Murr-Kreis werden keine Blitzgeräte des Typs Traffistar S350 verwendet. Landesweit gibt es sie in Stuttgart (an sieben Stellen), in Pforzheim, Calw, Ditzingen und Korntal-Münchingen. Zudem werden sie von den Landratsämtern Ludwigsburg, Enzkreis, Rastatt und Ostalbkreis eingesetzt.
Allerdings gibt es offensichtlich viele weitere Blitzer-Typen, bei denen die gespeicherten Daten völlig unzureichend sind. Gunnar Stuhlmann wirft der Stadt Backnang vor, ein zweifelhaftes Messsystem zu nutzen. Der Rechtsanwalt aus Unterweissach betont, dass er jedem Verkehrsteilnehmer empfiehlt, die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung einzuhalten. Allerdings sei das Messverfahren mit dem Messgerät Leivtec XV3, das die Stadt Backnang einsetzt, „höchst bedenklich“. Sein Argument: Im Gegensatz zur Software-Version 1.0, bei welcher sämtliche Messpunkte gespeichert wurden, werden durch die jetzt verwendete Version 2.0 nur fünf Werte gespeichert. „Bei der Version 1.0 waren während des Messverlaufs sämtliche vom Gerät ermittelten Messwerte gespeichert worden, durch welche sich eine Plausibilitätsprüfung der angezeigten Geschwindigkeit durchführen ließ. Nach der Softwareerneuerung ist eine solche nunmehr nicht möglich“, so Stuhlmann in einem Beitrag auf seiner Homepage vom 5. Februar 2018.
Der Rechtsanwalt sagt: „Rechtsstaatlichkeit bedeutet Waffengleichheit.“ Wenn einem Bürger der Vorwurf gemacht werden würde, er sei 120, statt erlaubten 80 gefahren, dann müsse Akteneinsicht gewährt sein. Der Verteidigung müsse es möglich sein, geeignete Beweisanträge zu stellen, damit die Verteidigung Fehler aufdecken könne, wenn entsprechende Anhaltspunkte vorliegen würden. Wenn aber die Daten gleich gelöscht werden würden, habe das mit einem fairen Verfahren nichts mehr zu tun.
Die Stadt Backnang kontert: „Beide von der Stadt Backnang eingesetzten Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen speichern die zur nachträglichen Plausibilitätsprüfung erforderlichen Daten“, teilt Christine Wolff auf Anfrage unserer Zeitung mit. Und weiter schreibt die Pressereferentin: „Bei den Geschwindigkeitsmessanlagen handelt es sich um eine Anlage des Typs Leivtec XV3 (Foto). Bisherige Gerichtsverfahren (die Herr Rechtsanwalt Stuhlmann vor dem Amtsgericht Backnang und dem Oberlandesgericht Stuttgart erfolglos führte) haben das von der Stadt eingesetzte Messverfahren mit dieser Messanlage Typs Leivtec XV3 bestätigt.“ Auch das Landratsamt Rems-Murr sieht keine Veranlassung, seine Messgeräte stillzulegen oder zu verändern beziehungsweise anzupassen, denn der Kreis hat „kein Gerät, das vom Urteil betroffen ist, in Verwendung“, sagt Pressesprecher Steffen Kienzle. „Bei unserem Gerät gab es bislang keine Beanstandungen hinsichtlich der Datenspeicherung“, so Kienzle weiter.
Die Stadt Backnang setzt zur Geschwindigkeitsüberwachung im Gebiet der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang und dem Stadtgebiet Backnang zwei Geschwindigkeitsmessanlagen ein. Dabei handelt es sich um ein Lichtschrankengerät mit Einseitensensor sowie ein Laser-Geschwindigkeitsüberwachungsgerät. Die Geräte sind fast täglich – auch an Wochenenden – im Einsatz.
Im Jahr 2018 wurden von der Bußgeldstelle der Stadt Backnang 10845 Geschwindigkeitsverstöße geahndet (2017: 11569). Die Fallzahlen enthalten die Messungen der Stele an der B14 (Höhe Lerchenäcker).
Im Jahr 2018 wurden von der Bußgeldstelle 2593 ( 2017: 2651) Bußgeldbescheide erlassen, davon 1161 (1482) wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Insgesamt wurde in 189 (149) Fällen Einspruch eingelegt, wie viele davon Geschwindigkeitsverstöße betrafen, ist nicht erfasst.
Das Landratsamt Rems-Murr hat ein stationäres sowie zwei mobile Geräte.
Die stationäre Anlage (Remshalden-Grunbach, Schorndorfer Straße) hat im Jahr 2018 genau 122 Geschwindigkeitsüberschreitungen erfasst. Die beiden mobilen Geschwindigkeitsmessanlagen haben insgesamt 23739 Geschwindigkeitsüberschreitungen erfasst.
Insgesamt gab es etwa 300 Einsprüche gegen Bußgeldbescheide im Jahr 2018.