Stallpflicht für Hausgeflügel endet in vier Landkreisen
dpa/lsw Konstanz/Villingen-Schwenningen. Die Stallpflicht für Hausgeflügel im Bodenseekreis, im Kreis Konstanz, im Schwarzwald-Baar-Kreis und im Kreis Tuttlingen geht zu Ende. Das teilten die Landratsämter mit. Während die Stallpflicht im Schwarzwald-Baar-Kreis und im Kreis Tuttlingen seit Montag bereits aufgehoben ist, gilt die Aufhebung im Bodenseekreis und im Kreis Konstanz ab Dienstag.
Mitte Januar war bei einem toten Schwan, der am Seerhein in Konstanz gefunden wurde, Vogelgrippe vom Typ H5 nachgewiesen worden. Für den gesamten Landkreis Konstanz und für den benachbarten Bodenseekreis wurde daraufhin eine Stallpflicht für Geflügelhaltungen angeordnet. Ende Dezember hatten die Landratsämter im Schwarzwald-Baar-Kreis und im Landkreis Tuttlingen flächendeckend eine Stallpflicht verhängt, nachdem Geflügelpest bei Wildvögeln aufgetreten war.
Die Geflügelpest ist eine in der Tiermedizin seit Ende des 19. Jahrhunderts bekannte Infektionskrankheit, die bevorzugt Hühnervögel und Puten, aber auch Wassergeflügel wie Enten und Gänse befällt. Diese „Vogelgrippe“, wie sie auch bezeichnet wird, ist eine Tierseuche, die bei Einschleppung in Nutzgeflügelbestände hohe Verluste verursachen kann und deshalb frühzeitig bekämpft werden muss.
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