Standesämter im Rems-Murr-Kreis geben sich das Jawort
Aspach und Oppenweiler machen den Anfang. Seit Monatsbeginn kooperieren auch die Standesbeamten von Kaisersbach und Althütte, um sich im Notfall gegenseitig vertreten zu können. Viele weitere Gemeinden im Kreis schließen ebenfalls Vereinbarungen.

Die Bürgermeister Michael Clauss aus Kaisersbach (links) und Reinhold Sczuka aus Althütte bei der Unterzeichnung der jüngsten Vertretungsvereinbarung für die Kooperation der Standesämter. Foto: Gemeinde Althütte
Von Carolin Aichholz
Rems-Murr. Standesämter können zwar nicht selbst heiraten, aber trotzdem Ja zueinander sagen und eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung schließen, „um künftig die gegenseitige Vertretung und Aufgabenwahrnehmung im Personenstandswesen sicherzustellen“.
Das klingt zwar ganz und gar nicht romantisch, ist aktuell für die Standesbeamtinnen und -beamten aus Althütte und Kaisersbach jedoch eine sehr erfreuliche Nachricht. In immer mehr Ämtern wird es nämlich höchste Zeit, solche Verträge einzugehen, um Personalengpässe zu vermeiden. Denn speziell im Personenstandswesen können Vertretungen nicht von anderen Kollegen aus dem Rathaus übernommen werden. Als Standesbeamter oder -beamtin ist per Gesetz nur geeignet, wer neben einer Verwaltungsausbildung (oder entsprechender Erfahrung auf diesem Gebiet) noch mehrwöchige Zusatzkurse belegt und diese regelmäßig auffrischt.
Antje Welz, Standesbeamtin in Oppenweiler, und ihre Kollegin Christiane Übele aus Aspach sind bereits Teil einer solchen Kooperation. Daran hat sich jüngst auch Michael Clauss, Bürgermeister in Kaisersbach, ein Beispiel genommen und ging auf seinen Amtskollegen aus Althütte Reinhold Sczuka zu, um ebenfalls eine Kooperation der Standesämter zu beschließen. Seit dem ersten Juli können sich auch die dortigen Standesbeamtinnen und -beamten gegenseitig vertreten. Zwar ist die Personalsituation in Althütte mit fünf Standesbeamten (davon vier in Teilzeit) ziemlich gut, Kaisersbach hat jedoch mit lediglich zwei Teilzeitkräften ein dünn besetztes Standesamt und könnte darum öfters von dieser Zusammenarbeit profitieren.
Vielfältige und dringende Aufgaben als Hauptgrund für Kooperationen
Die Arbeitsbelastung der Standesbeamten wächst nämlich zusehends. „Viele Menschen denken, dass wir den ganzen Tag nur Paare verheiraten“, sagt Antje Welz aus Oppenweiler. „Doch wir haben noch viele andere, nicht so sichtbare Aufgaben.“ Und die fußen eher auf unvorhersehbaren Ereignissen wie Sterbefällen, Vaterschaftsanerkennungen oder Geburten. Deren Abarbeitung ist an gesetzlich geregelte, kurze Fristen gebunden. So muss etwa ein Todesfall innerhalb von drei Werktagen bearbeitet werden.
Und diese Aufgaben werden stetig komplexer. Es sind immer mehr Kenntnisse im ausländischen Recht erforderlich, da die Zahl der Fälle mit Auslandsbezug zunimmt. Für eine solche Aufgabe Personal bereitzuhalten fällt gerade den kleineren Rathäusern zunehmend schwer.
Hilfe ist also dringend erwünscht, doch weil „standesamtliche Tätigkeiten“ der jeweiligen Beamten nur im eigenen Standesamtsbezirk durchgeführt werden dürfen, müssen solche Vertretungsverträge her. Denn eigentlich sind Vertretungen zwischen unterschiedlichen Bezirken nicht vorgesehen. Jede eigenständige Gemeinde ist per Verordnung dazu verpflichtet, mindestens einen Standesbeamten sowie einen Verhinderungsvertreter, der im Urlaubs- und Krankheitsfall einspringen kann, zu bestellen.
Vertretungsverträge als Lösung bei unvorhergesehenen Personalengpässen
Bei wenigen (Teilzeit-)Kräften kann es so im Notfall dazu kommen, dass im Fall einer kurzfristigen Erkrankung keine Beamtin oder kein Beamter im Dienst ist. Ein Vertretungsvertrag, der es ausdrücklich gestattet, in Notfällen auf die Kollegen aus Aspach zurückgreifen zu können, ist für Antje Welz in Oppenweiler eine gute Lösung, um Engpässe zu vermeiden: „Die Kolleginnen erledigen dieselben Aufgaben in ihrem eigenen Bezirk ja bereits und verfügen so über ausreichend viel Erfahrung.“
Darum sind solche Kooperationen in den Standesämtern im Umkreis keine Einzelfälle mehr, wie das Landratsamt auf Anfrage mitteilt. Korb und Waiblingen, Urbach und Plüderhausen sowie Winterbach und Remshalden haben ebenfalls Vereinbarungen miteinander geschlossen.
Einen Einfluss auf die Eigenständigkeit der Standesämter haben diese Vereinbarungen jedoch nicht, das ist allen Verantwortliche wichtig zu betonen. Es handle sich so gesehen lediglich um eine „ Personalleihe“.