Streuobstwiesengeräte stehen in Oberweissach zur Ausleihe bereit
Der Weissacher Gemeinderat gibt sein Ja zu den Leihbedingungen für Streuobstwiesengeräte. Der Mäher kann jedoch nicht entliehen werden.
Von Melanie Maier
Weissach im Tal. Bereits in der Sitzung vom 14. Juli 2022 hat der Weissacher Gemeinderat den Beschluss getroffen, fünf Streuobstwiesengeräte zu beschaffen, um diese an Bürgerinnen und Bürger verleihen zu können. Folgende Geräte sind erstanden worden: eine Motorsäge, eine Apfelauflesemaschine, eine Elektrosense, ein Hochentaster (elektrische Astsäge) und ein Hybrid-Frontmäher. Dank einer Förderung betrug der Eigenanteil der Gemeinde an den Kosten jeweils nur 16,44 Prozent (gesamt etwa 9700 von rund 59000 Euro Gesamtkosten).
Schon in der Septembersitzung hätten die Weissacher Räte festlegen sollen, wie die Ausleihe konkret gestaltet werden soll. In der Sitzung konnte jedoch kein Konsens für die Benutzungs- und Gebührenordnung gefunden werden. Daraufhin wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, die darüber noch einmal separat beraten hat.
Die Änderungen in der Benutzungs- und Gebührenordnung betreffen beispielsweise die Ausleihtage: Statt nur freitags können die Geräte nun am Dienstag, Donnerstag und Samstag entliehen werden. Außerdem wurden die Gebühren angepasst und es wurde festgehalten, dass die Geräte nicht ohne Rücksprache mit der Gemeinde weiterverliehen werden dürfen, sagte Hauptamtsleiter Marcel Schindler in der jüngsten Gemeinderatssitzung. Bürgermeister Daniel Bogner wies darauf hin, dass der Hybrid-Frontmäher defekt sei. „Er geht immer wieder aus. Wir können ihn derzeit nicht mit gutem Gewissen verleihen.“ Er hoffe, dass schnell für Ersatz gesorgt werden könne.
Nicht nur Weissacher Bürgerinnen und Bürger können die Geräte entleihen
Schwer tat sich etwa Gemeinderat Jörg Schaal (CDU/FWV) damit, dass festgelegt wurde, dass nur Weissacher Bürgerinnen und Bürger die Geräte ausleihen können. „Es gibt ja zum Beispiel auch Backnanger, die in Weissach ein Stückle haben“, sagte er. Dietmar Schönberger (SPD) sprach sich dagegen dafür aus, die Regelung so zu belassen. Sie müsse kontrollierbar bleiben. Des Weiteren habe er sich den Frontmäher nochmals näher angeschaut. Ihm zufolge ist dieser nicht für Laien geeignet. „Das ist ein hochtechnisches Gerät, das anspruchsvoll zu fahren ist“, sagte er. „Für mich ist das eine falsche Anschaffung, die grottengefährlich ist.“ Dieser Meinung war auch Wilhelm König (UBL), der als Mitglied des Obst- und Gartenbauvereins mit für die Ausleihe verantwortlich ist und den Mäher vorab schon einmal ausprobiert hatte: „Ich persönlich würde das Gerät an niemanden ausleihen, das wäre mir zu gefährlich.“
Vor dem Hintergrund der Förderkulisse habe damals nur dieser eine Mäher angeschafft werden können, klärte Bogner auf. Nach einiger Diskussion plädierten Thomas Heller (UBL) und anschließend auch andere Ratsmitglieder dafür, dass die Verwaltung versuchen solle, den defekten Mäher wieder zurückzugeben, zumal dieser nicht einfach an Laien verliehen werden könne und auch nicht für den Bauhof geeignet sei. Damit könne auch ein Großteil der Beschaffungskosten wieder zurückbekommen werden.
„Damit kann man eine Streuobstwiese pflegen“
Dass die Geräte überhaupt angeschafft worden waren, blieb nicht unumstritten. Er habe Sorge, dass diese nicht ausgeliehen werden, sagte etwa Luciano Longobucco (CDU/FWV). Man habe sich von einer Förderkulisse blenden lassen, ergänzte sein Fraktionskollege Carl Höfer. „Das war keine Glanzleistung. Aber jetzt wollen wir’s mal starten und schauen, wie es angenommen wird.“ Wilhelm König war anderer Ansicht. Seiner Meinung nach ist das Geld gut investiert worden: „Damit kann man eine Streuobstwiese pflegen.“ Jan Hutzenlaub (LWB) merkte noch an, dass er die relativ hohen Verleihgebühren schwierig finde, eine kostenlose Ausleihe hätte er begrüßt. „Aber ich möchte den Konsens, der in der Arbeitsgruppe getroffen wurde, nicht torpedieren.“
Die Benutzungs- und Gebührenordnung wurde nochmals dahingehend abgeändert, dass vorrangig und nicht ausschließlich Bürgerinnen und Bürger aus Weissach die Geräte ausleihen können. Zudem wurde festgehalten, dass dem Gemeinderat einmal jährlich über die Ausleihung der Geräte sowie über anfallende Reparaturkosten Bericht erstattet werden soll, um gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. Die Mehrheit der Räte stimmte dem zu. Irmgard Hestler (SPD) enthielt sich, Dietmar Schönberger und Thomas Heller stimmten dagegen.
Ablauf Reservierungen werden von der Gemeinde Weissach im Tal (Rathaus) entgegengenommen. Die Entleihung wird durch Ehrenamtliche des Obst- und Gartenbauvereins Oberweissach beziehungsweise Bruch vorgenommen. Die Abholung der Geräte erfolgt im Kellerbereich des Gebäudes Ebniseestraße 47 in Oberweissach.
Entleihtage Die Geräte können dienstags, donnerstags und samstags entliehen werden. Die früheste Entleihung ist ab 9 Uhr, die Rückgabe bis 18 Uhr möglich.
Einweisung Vor der Ausgabe der Gerätschaften muss eine kurze Unterweisung zur Handhabe erfolgen. Bei einigen Geräten wie der Motorsäge ist ein Nachweis über die Eignungsvoraussetzung notwendig.
Gebühren Für die Entleihung der Geräte wird jeweils eine Gebühr von 30 Euro fällig (beim Frontmäher wären es 150 Euro gewesen). Auf die Hinterlegung einer Kaution wird verzichtet. Entstandene Schäden werden nach Reparaturaufwand abgerechnet.