Subventionsbetrug wird mild bestraft

Winnender Landwirt kommt mit 3000 Euro Geldstrafe davon

Von Hans-Christoph Werner BACKNANG. Der Vorwurf vor dem Amtsgericht Backnang lautet auf Subventionsbetrug. Angeklagt ist ein 40-jähriger Landwirt aus Winnenden. Er hat im Jahr 2016 einen Subventionsantrag über insgesamt 11000 Euro gestellt. Diese Subventionszahlungen sind aber an strenge Auflagen gebunden. Die Materie ist reichlich kompliziert. Ein Mitarbeiter des Landwirtschaftsamtes, als Zeuge auftretend, erläutert für alle Prozessbeteiligten die Bestimmungen und Vorschriften. Jeder Landwirt steht, so sagt er, bei seinem Tun mit der ganzen Welt in Konkurrenz. Die Lebensmittelpreise sind so niedrig, dass ohne Subventionen kein Erzeuger sein Auskommen hätte. Insgesamt 8,5 Milliarden Euro gibt die EU jährlich für alle Länder der Union an Fördermitteln aus. Da ist es nur allzu verständlich, dass man genau darauf achtet, wofür das Geld ausgegeben wird. Jedes Jahr wird das Gebaren der einzelnen EU-Länder geprüft. Insgesamt 1000 Anträge hat das Landwirtschaftsamt im Rems-Murr-Kreis jährlich zu bearbeiten. Und vor allem zu kontrollieren. In dem zur Verhandlung stehenden Fall hatte der Landwirt 60 Hektar seines Ackerlandes angegeben, das er nicht bewirtschaften wollte. Das heißt allerdings nicht, dass man nichts tun dürfte. Eine Aussaat muss erfolgen. Vor allem sollte das Saatgut mit den Angaben übereinstimmen, die zuvor im Subventionsantrag aufgeführt worden waren. Der Landwirt tat’s nicht. Das heißt, er ließ es wachsen. Beziehungsweise berief sich darauf, die Flächen zumindest gemulcht zu haben. Die Kontrolleure, die im Juli wie auch im Oktober anrückten, fanden zum Beispiel nicht den angegebenen Mais vor. Stattdessen wucherten auf den unberührten Feldern Ampfer und Disteln. Was den Kontrolleuren ein besonderer Dorn im Auge ist. Samen diese Unkräuter aus, werden im Nu die unerwünschten Pflanzen auch in andere Felder hinein verbreitet. Der Landwirt aber gab an: er habe zur fraglichen Zeit einem erkrankten Landwirtschafts-Kollegen ausgeholfen. Dessen Tiere mussten versorgt werden. Und „Tierwohl“, so sagte er, „gehe bei ihm immer vor“. Allein es wäre seine Pflicht gewesen, von der Nichtbearbeitung seiner Felder das Landwirtschaftsamt zu unterrichten. Die Kontrolleure baten den Landwirt zum Gespräch. Bislang hatte man immer wieder ein Auge zugedrückt und die Flächen rückwirkend „umcodiert“. Aber nun hatte die Sache ein Ausmaß erreicht, bei dem die Amtspersonen nicht mehr mitgehen konnten. Die Gespräche im Landwirtschaftsamt verliefen äußerst unerfreulich. Der Angeklagte gab an, er sei angebrüllt worden. Die anderen Beteiligten sagen aus, der Landwirt sei uneinsichtig gewesen, habe keine Auskünfte gegeben und auch keine Unterschrift unter die Prüfergebnisse geleistet. Der Landwirt hatte – gerade mal 20 Jahre alt – den Aussiedlerhof seines Vaters übernehmen müssen. Er erweiterte nicht unerheblich. Aber der Ertrag blieb äußerst mager. Das Überleben, so gab er an, sei nur durch den zusätzlich betriebenen Weinbau gesichert. Schulden von ungefähr 60000 Euro, von dem Bau einer Halle herrührend, drücken zudem. Der Richter erlaubt sich, laut zu denken. Der Angeklagte habe nicht vorsätzlich, sondern leichtfertig betrogen. Auch der Staatsanwalt sieht das in seinem Plädoyer so. Der Angeklagte sei mit der Situation überfordert gewesen; er wolle es mit einer Geldstrafe von 3750 Euro belassen. Der Richter zeigt sich noch einfühlsamer. Subventionen zu beantragen, sei nun mal Papieraufwand. Arbeitende Menschen seien, so sagt der Richter, nicht über Gebühr zu bestrafen. Und so kommt der Angeklagte am Ende mit einer Geldstrafe über 3000 Euro weg.

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Erstellt:
7. September 2018, 06:00 Uhr

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