Tod einer Taube: Fall kommt vor Gericht
dpa/lsw Heidelberg. Der Tod einer Taube wird in absehbarer Zeit das Heidelberger Amtsgericht beschäftigen. Ein Mann hatte von der Staatsanwaltschaft Heidelberg Anfang Juni 2021 einen Strafbefehl wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erhalten. Er soll dem Vogel den Kopf abgerissen haben. Deshalb wurde er laut der Anklagebehörde zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen verurteilt. Gegen den Strafbefehl hatte der Beschuldigte Einspruch eingelegt. Den Termin für die Hauptverhandlung hat das Gericht noch nicht bestimmt.
Der Strafbefehl geht nicht davon aus, dass der Beschuldigte durch die Taube beim Essen gestört wurde, sondern dass er sie mit Resten seiner Mahlzeit gezielt anlockte.
Im März dieses Jahres hatten mehrere Zeugen die Polizei gerufen, als sie sahen, dass ein damals 49-Jähriger in der Heidelberger Innenstadt eine Taube gefangen und ihr den Kopf abgetrennt hatte. Daraufhin wurde der Mann aus dem Rhein-Neckar-Kreis vorübergehend festgenommen. Er sagte laut Polizeibericht aus, dass sich der Vogel zuvor an seinem Mittagessen zu schaffen gemacht habe. Es wurden Ermittlungen wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz aufgenommen.
Noch im März schloss sich die Tierrechtssorganisation Peta dem Ermittlungsverfahren gegen den Mann an und erstattete Strafanzeige gegen ihn bei der Staatsanwaltschaft Heidelberg (Az.: 13 Cs 330 Js 6574/21). „Wir begrüßen den Strafbefehl ausdrücklich, weil es überhaupt nicht selbstverständlich ist, dass solche Tierquälereien von der Justiz angeklagt werden“, sagte der Senior-Sprecher von Peta, Edmund Haferbeck. „Tauben sind systemische Opfer von Tierquälern, weil sie - zu Unrecht - so ein schlechtes Image haben.“
Die Ausbreitung der Populationen in den Städten sei aber menschengemacht, betonte Haferbeck. 75 Prozent der Tiere stammten von Taubenzüchtern. Bei organisierten Flügen von Brieftauben kämen viele Tiere nicht mehr zu ihren Haltern zurück.
© dpa-infocom, dpa:211123-99-105076/2