Tod eines Hundes bleibt ungeklärt

Ein 24-Jähriger kommt wegen Tötung eines Hundes, Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung vors Amtsgericht. Er wird freigesprochen.

Das Gericht kann kein Licht ins Dunkel bringen. Symbolfoto: O. Akdeniz/Stock-Adobe

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Das Gericht kann kein Licht ins Dunkel bringen. Symbolfoto: O. Akdeniz/Stock-Adobe

Von Jutta Rieger-Ehrmann

Backnang. Weil im Nachhinein nicht zu klären ist, wie ein Hund zu Tode gekommen ist, wird ein 24-jähriger Angeklagter vor dem Amtsgericht Backnang freigesprochen. Was genau hat sich im September 2021 in der Hütte im Schwäbischen Wald zugetragen? Was führte zum Tod des Hundes? Dazu gibt es zwei völlig unterschiedliche Versionen. Die Anklage lautet: Tötung eines Wirbeltiers ohne vernünftigen Grund, Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung.

Der 24-jährige Angeklagte wie auch sein Vater und Großvater sagen Folgendes aus: Die Beziehung zu seinem ehemaligen Verlobten sei seit Längerem problematisch gewesen, es kam immer wieder zu tätlichen Auseinandersetzungen und schließlich, Anfang dieses Jahres, zu einem wechselseitigen Abstandsgebot. Außerdem habe sein Ex-Partner große psychische Probleme. Er hatte aus diesem Grund vor, die Beziehung zu beenden. An dem besagten Abend wollte man sich aber gemeinsam von einem stressigen Tag erholen. Der Angeklagte absolviert ein duales Studium, was auch die Arbeit im Außendienst beinhaltet. Auf dem Weg zur Hütte wurden noch Lebensmittel und Getränke in einem Supermarkt eingekauft. Der Kläger blieb mit dem Hund auf dem Parkplatz. Dort wurde dieser von einem anderen Hund, mit dem er spielen wollte, in die Schnauze gebissen. So weit besteht noch Übereinstimmung. Danach gehen die Aussagen jedoch auseinander.

Abends soll der Hund noch gelebt haben

Der 24-jährige Student gibt zu Protokoll, dass der Ex-Partner den Hund wegen seiner „Feigheit“ mit der Hand geschlagen habe. Auch in der Hütte sei es deshalb zum Streit und Handgreiflichkeiten gekommen. Beide seien alkoholisiert gewesen. Der Angeklagte habe seinen Ex-Verlobten schließlich aus der Hütte gedrängt. Dieser habe zuerst den Großvater des 24-Jährigen angerufen, mit der Bitte, ihn abzuholen. Da der Großvater wegen seiner Augenprobleme jedoch nicht fahren konnte, habe dies der Vater des Angeklagten übernommen. Er habe die beiden jungen Männer und den Hund zum gemeinsamen Wohnsitz gefahren und das Tier zum Haus getragen. Der Grund bleibt unklar. Als er seinen Sohn am nächsten Tag wieder abholte und zurück zur Hütte brachte, da dort sein Dienstwagen stand, lebte der Hund seiner Aussage nach noch. Er habe aber stark gehechelt und man habe daher den Ex-Partner gebeten, den Tierarzt aufzusuchen.

Nach seiner Rückkehr zum gemeinsamen Haus habe der Angeklagte den Hund dann tot in einer Blutlache entdeckt. Ob der Hund unter den Folgen des Hundebisses gelitten hatte, schon im Durcheinander der Streitigkeiten in der Hütte verletzt oder erst danach von seinem Ex-Verlobten misshandelt worden sei, könne er nicht sagen. Man habe den Hund trotz allem gemeinsam zum Tierbestatter gebracht. Die Vorwürfe des Klägers seien durchweg falsch und stünden wohl im Zusammenhang mit noch bestehenden finanziellen Forderungen.

Ein ganz anderes Bild ergibt sich aus der emotionalen Schilderung des 33-jährigen Ex-Verlobten, von Beruf Sachbearbeiter. Er selbst wollte die Trennung, sei – nur mit seinem Handy ausgestattet – aus der Hütte geworfen worden. Drinnen habe er den Hund heulen gehört. Er habe dann den Großvater und den Vater seines Ex-Partners angerufen. Daraufhin seien er und der Angeklagte zusammen mit dem Hund abgeholt worden. Der Hund habe allerdings nicht mehr stehen können und sei am Tag darauf tot in seinem Blut gelegen. Zudem sei er durch ständige Liebesbekundungen und Selbstmorddrohungen seines Ex-Verlobten und seine Nachstellungen über sein Fake-Profil unter Druck gesetzt worden. Der Angeklagte räumte ein, über ein Fake-Profil Kontakt aufgenommen zu haben.

Trotz Fotos von dem toten Hund ist aufgrund der differierenden Aussagen nicht mehr zu klären, was genau sich zugetragen hat. So plädieren Staatsanwalt und Rechtsanwalt auf Freispruch. Der Richter schließt sich dieser Auffassung an. Obwohl die beiden Zeugen mit dem Angeklagten verwandt sind, gebe es keine Hinweise in Richtung Falschaussage. Der 24-Jährige wird freigesprochen, die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Der Tod des Hundes bleibt ungeklärt und damit rechtlich ohne Folgen.

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Erstellt:
28. April 2022, 06:00 Uhr

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