Nach US-Wahl

Trump will Einstellung von Wahlbetrugs-Verfahren in Georgia

Die Prozesse auf Bundesebene gegen Trump sind nach seinem Wahlsieg wie ein Kartenhaus zusammengefallen. Nun setzt der er darauf, dass auch von der Anklage in Georgia nichts mehr übrig bleibt.

Trump zieht am 20. Januar wieder ins Weiße Haus ein. (Archivbild)

© Alex Brandon/AP

Trump zieht am 20. Januar wieder ins Weiße Haus ein. (Archivbild)

Von dpa

Washington - Die Anwälte Donald Trumps fordern nach seiner Wiederwahl auch die Einstellung des Verfahrens gegen den designierten US-Präsidenten im US-Bundesstaat Georgia. Amtierende Präsidenten dürften nicht strafrechtlich verfolgt werden, argumentierten die Anwälte in ihrem Antrag an das zuständige Gericht. Trump zieht am 20. Januar wieder ins Weiße Haus ein. Da es sich bei dem Wahlbetrugsverfahren um eine Anklage auf Ebene des Bundesstaates handelt, kann Trump das Verfahren nicht selbst über das Justizministerium einstellen lassen - anders als bei Prozessen auf Bundesebene. 

In Georgia ist Trump wegen seiner Einflussversuche bei der Wahl 2020 angeklagt - mit mehreren Mitangeklagten. Trumps Anwälte haben die Ermittlungen weitgehend blockiert - die zuständige Staatsanwältin Fani Willis hatte zuletzt zahlreiche Rückschläge erlitten. Das Oberste Gericht in Georgia beschäftigt sich gerade mit der Frage, ob Willis von dem Fall abgezogen werden soll. Sollte dies passieren, könnte das gesamte Verfahren in sich zusammenfallen. Doch selbst, falls Willis zuständig bleiben sollte, gilt es als unwahrscheinlich, dass der Prozess vor Ende von Trumps zweiter Amtszeit beginnen dürfe - also 2029.

Trump hatte zuvor beantragt, dass der Schuldspruch gegen ihn wegen Verschleierung von Schweigegeld in New York aufgehoben wird. Geschworene in der US-Metropole hatten Trump Ende Mai in 34 Anklagepunkten für schuldig befunden. Die Verfahren in der Affäre um Geheimdienstdokumente und wegen versuchten Wahlbetrugs auf Bundesebene hat die Staatsanwaltschaft bereits eingestellt. Sie argumentierte mit der Gepflogenheit des Justizministeriums, nicht gegen amtierende Präsidenten zu ermitteln.

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Erstellt:
4. Dezember 2024, 21:36 Uhr

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