Prozess um toten Säugling wegen Krankheit abgesagt

dpa/lsw Tübingen. Der Prozess um den Tod eines Säuglings kurz nach der Geburt ist am Freitag wegen eines Krankheitsfalls abgesagt worden. Eine Sprecherin des Landgerichts Tübingen konnte zunächst nicht sagen, wer betroffen ist. Ursprünglich sollte der Vater des Kindes aussagen. Wann der Prozess fortgesetzt wird, war unklar.

Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Christoph Soeder/dpa/Symbolbild

Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Christoph Soeder/dpa/Symbolbild

Die Staatsanwaltschaft wirft seiner Frau Totschlag vor. Die heute 48-Jährige habe das Mädchen in Lichtenstein (Landkreis Reutlingen) nach der Geburt erstickt. Die Angeklagte sei Anfang des Jahres 2018 von ihrem Ehemann schwanger geworden, habe die Schwangerschaft aber geheim gehalten. Die Babyleiche wurde Anfang Juni 2020 vom Vater in einer Tiefkühltruhe entdeckt. Seine Ehefrau war zu diesem Zeitpunkt bereits aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen.

Die Angeklagte hatte vor dem Landgericht Tübingen am Mittwoch bestritten, das kleine Mädchen getötet zu haben. Das Kind habe komisch geatmet und geröchelt, sie habe es im Arm gehalten und mehrmals versucht, es zu beatmen. Irgendwann später habe sie den toten Säugling in ihre Tiefkühltruhe im Keller gelegt. Sie habe ihre Schwangerschaft geheim gehalten aus Angst, ihr Ehemann könnte sie aus der Wohnung werfen, sagte die 48-jährige Deutsche.

Ein Gerichtsmediziner konnte bei der Obduktion des Mädchens keine Gewalteinwirkungen nachweisen.

© dpa-infocom, dpa:220210-99-68757/4

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Erstellt:
11. Februar 2022, 05:00 Uhr

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