Über ein halbes Jahr Haft für elf Flaschen Whiskey

Angeklagter in Backnang wird wegen schweren Diebstahls und der Gefahr eines baldigen Rückfalls zu sieben Monaten Gefängnis verurteilt.

Ein 31-jähriger Mann wird am Amstgericht Backnang zu sieben Monaten Haft verurteilt, nachdem er wohl nicht zum ersten Mal Sachen aus einem Laden gestohlen hat. Foto: okanakdeniz/stock.adobe.com

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Ein 31-jähriger Mann wird am Amstgericht Backnang zu sieben Monaten Haft verurteilt, nachdem er wohl nicht zum ersten Mal Sachen aus einem Laden gestohlen hat. Foto: okanakdeniz/stock.adobe.com

Von Jutta Rieger-Ehrmann

Backnang. Etwas früher als angesetzt endet die Verhandlung am Amtsgericht Backnang. Der 31-Jährige räumt die Tat im Wesentlichen ein. Da er bei dem Diebstahl erwischt wurde, hat er auch keine wirkliche Alternative. Ihm wird vorgeworfen, am 15. Juli im Kaufland Backnang elf Flaschen Whiskey im Wert von rund 209 Euro gestohlen zu haben. Er bestreitet jedoch den gewerbsmäßigen, das heißt schweren, Diebstahl. Er habe den Whiskey für sich selbst gebraucht, auf Vorrat gewissermaßen. Außerdem sei er zum Tatzeitpunkt ziemlich angetrunken gewesen.

Der Richter geht aufgrund der Sachlage dazu über, die Eintragungen im Bundeszentralregister zu verlesen. Ein Pflichtanwalt wurde dem Angeklagten beigeordnet, die Verhandlung wird simultan übersetzt. Der Beschuldigte wurde bereits im Juni 2021 vom Amtsgericht Aschaffenburg wegen verschiedener Ladendiebstähle verurteilt, die der Mann mit drei weiteren Tatbeteiligten durchgeführt hatte. Nach sechs Monaten U-Haft wurde er auf Bewährung entlassen. Schon sechs Wochen später erfolgte dann der Diebstahl in Backnang. Der 31-Jährige ist in Georgien geboren und aufgewachsen und hat die georgische Staatsbürgerschaft.

Die Schule hat er nach zwölf Jahren mit einem Realschulzeugnis abgeschlossen und danach als Bauarbeiter und angelernter Gipser gearbeitet. 2019 verließ er Georgien, war zuerst in Polen und ist seit September 2020 in Deutschland, wo er einen Asylantrag gestellt hat. Auf die Frage „Warum?“ sagt er: „Ich möchte hier arbeiten.“ Er ist verheiratet und hat zwei Töchter im Alter von vier und zwölf Jahren. Seine Frau ist schwanger. Die Familie, die in Haguenau in Frankreich lebt, ist anwesend. Der Beschuldigte erhält Sozialleistungen. Schulden hat er keine. Zu seinem Alkohol- und Drogenkonsum befragt, sagt er, dass er nur wenig Marihuana rauche und fast gar keinen Alkohol trinke, was in einem gewissen Widerspruch zu seiner Aussage steht, er habe den Whiskey für sich selbst gestohlen.

Dies greift auch der Staatsanwalt in seinem Plädoyer auf. Die Entwendung der elf Flaschen für den Eigenbedarf sei eine Schutzbehauptung und es handle sich daher um gewerbsmäßigen Diebstahl. Sein Geständnis sei zwar positiv zu sehen. Straferschwerend wirke sich jedoch die hohe Rückfallgeschwindigkeit und Unbelehrbarkeit aus. Er fordert aus diesen Gründen acht Monate ohne Bewährung. Der bestehende Haftbefehl solle aufrechterhalten bleiben. Auch der Rechtsanwalt kann außer dem Geständnis wenig vorbringen, was für den Angeklagten spricht. Dieser verzichtet auf ein letztes Wort.

So ergeht folgendes Urteil: Der 31-Jährige wird zu sieben Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Er trägt die Kosten des Verfahrens. Der Richter bleibt unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, da es zusätzlich zu einem Bewährungswiderruf des Urteils am Amtsgericht Aschaffenburg kommen wird. Leider habe der Angeklagte diese Chance nicht genutzt. Er sei auch kein leuchtendes Beispiel für seine Familie und habe sich die Sache selbst eingebrockt. Trotzdem tue es ihm für dessen Familie leid. Gegen den Haftbefehl können Rechtsmittel eingelegt werden. Die Strafe wird jedoch sofort vollstreckt, da der Verurteilte keinen gesetzlichen Wohnsitz hat und Fluchtgefahr besteht.

Der Rechtsanwalt kann wenig vorbringen, was für den Angeklagten spricht.

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Erstellt:
28. Februar 2022, 06:00 Uhr

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